Im Berufungsprozess kamen neue Details ans Licht. Das Berner Obergericht hat einen 38-jährigen Mann wegen Mordes zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Der Mann, der wegen Mordes in Kehrsatz vom 16. Dezember 2022 zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde, ist im Berufungsprozess auch vom Berner Obergericht schuldig gesprochen worden. Zum Motiv und zum Tathergang kamen neue Details ans Licht.
Der 38-jährige Schweizer soll seine Frau mit drei Kabelbindern getötet haben. Die Richterin des Obergerichts sieht klare Beweise für Mord durch Strangulation. Es wurden DNA-Spuren an den Enden sowie am Verschluss der drei Kabelbinder gefunden, die als Tatwaffe verwendet wurden.
DNA-Spuren des Opfers wurden nur auf der Innenseite festgestellt. Gemäss dem Obduktionsbericht sei der Nackenbereich des Opfers verschnitten gewesen.
Mann hatte seit 1,5 Jahren Affäre
Der Verurteilte habe rund eineinhalb Jahre vor der mutmasslichen Tat eine Affäre begonnen. Whatsapp-Chats zeigen, dass er dieser Geliebten schon länger versprochen hatte, seine Frau zu verlassen. Das Opfer habe nichts von der Affäre gewusst und wollte an der Beziehung festhalten. Etwa, indem sie sich Zeit einräumte, an der Beziehung zu arbeiten, oder beim gemeinsamen «Guetzli backen».
Doch auch in der Affäre habe der Druck zugenommen: Die andere Frau habe ihren Mann bereits verlassen und dasselbe vom mutmasslichen Täter erwartet.
Googlesuche: «Wie erwürge ich jemanden»
Dieser Druck sei insbesondere spürbar gewesen, als der Beschuldigte im November 2022 mit seiner noch lebenden Frau in den Ferien war. Das war einen Monat, bevor sie tot in ihrem Bett gefunden wurde. Die digitale Forensik habe ergeben, dass er in dieser Zeit Suchanfragen wie «Ist es schwierig, jemanden zu erwürgen», und auch, wie lange dies dauern würde, im Internet gestellt habe. Das Gericht ging davon aus, dass diese Recherchen nicht zu Ausbildungszwecken erfolgt seien.
Am Abend, bevor die Frau tot in ihrer Wohnung aufgefunden wurde, suchte der Mann zudem online nach der Dosierung eines Schlafmittels. Laut forensischem Bericht seien im Blut des Opfers ein Beruhigungsmittel sowie Schmerzmittel nachgewiesen worden.

Angst vor Ausschluss aus Glaubensgemeinschaft
Wie bereits das Regionalgericht festhielt, hatte der Mann enge Bindungen zu seiner Freikirche. Gemäss Urteil fürchtete er, bei einer Scheidung aus der Gemeinde ausgeschlossen zu werden. Die Staatsanwaltschaft sah darin ein mögliches Motiv für die Tat: Der Angeklagte habe seine Frau getötet, um seine Affäre fortsetzen zu können, ohne in seiner religiösen Gemeinschaft in Ungnade zu fallen.
Der Beschuldigte habe selbst gesagt, er wolle eine «Säule Gottes» sein. Ein Bekanntwerden der Affäre oder eine Scheidung hätte laut Gericht seinem Ruf in der Glaubensgemeinschaft schaden können.
Keine Hinweise auf Suizid
Die Verteidigung hatte im Berufungsprozess erneut einen Suizid ins Spiel gebracht. Das Gericht erachtete diese Version jedoch als nicht plausibel. Dagegen sprächen laut Urteil die DNA-Spuren an den Kabelbindern, das im Blut nachgewiesene Dormikum, fehlende Medikamentenverpackungen sowie das Ausbleiben eines Abschiedsbriefs.
Auch Hinweise auf eine Depression konnten durch Chatverläufe mit Freundinnen ausgeschlossen werden. Einen Kurzschlussentscheid schloss das Gericht ebenfalls aus.
Gerichtskosten von 111’000 Franken
Der Mann muss neben der Freiheitsstrafe von 20 Jahren auch die Gerichtskosten von 111’000 Franken sowie die Anwaltskosten beider Parteien übernehmen. Zudem hat er der Familie des Opfers eine Genugtuung von insgesamt 50’000 Franken zu bezahlen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
