Führerschein: Gleich 5 Änderungen kommen bald auf Fahrer zu

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Wer einen Führerschein hat, muss sich auf Neuerungen einstellen. Diese betreffen nicht nur Fahranfänger*innen und die Probezeit, sondern auch medizinische Checks für ältere Verkehrsteilnehmer*innen. Auch das Thema Fahrverbot wird mehr im Fokus stehen.

Digitaler Führerschein kommt

Die Vorgaben für den Führerschein sollen künftig europaweit angepasst werden. Schon im März 2025 hat sich das Europäische Parlament zu den Plänen in einer Pressemitteilung geäußert, am 21. Oktober 2025 wurde die Reform zu den EU-Richtlinien nun offiziell verabschiedet. Nach Inkrafttreten soll die EU-Kommission 12 Monate lang Zeit haben, um die technischen Standards in den Ländern durchzusetzen. Die EU-Staaten haben dagegen bis zu 54 Monate, also 4,5 Jahre Zeit, um die kommenden Veränderungen umzusetzen.

Zu den wichtigsten Anliegen gehört ein digitaler Führerschein, der zum neuen Standard wird. Über eine digitale Brieftasche soll die Fahrlizenz ab spätestens 2030 verfügbar werden und gilt dann EU-weit für alle Fahrer*innen. Wer den physischen Führerschein dennoch bevorzugt, kann diesen weiterhin als Option nutzen. Laut Tagesschau nennt die EU-Abgeordnete Jutta Paulus die praktische Verfügbarkeit vor allem „für junge Menschen eine gute Sache, die alles auf dem Handy haben.“

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Neue Pläne: Probezeit und begleitetes Fahren

Noch dazu wird durch die neue Reform das begleitete Fahren für 17-Jährige erstmals in allen EU-Staaten eingeführt. In Deutschland besteht diese Möglichkeit bereits seit 2011 und setzt bestimmte Voraussetzungen für die Begleitpersonen wie ein Mindestalter von 30 Jahren und fünf Jahren Fahrpraxis voraus.

Eine weitere Änderung zum Führerschein betrifft die Probezeit für Fahranfänger*innen. Diese soll nach neuen EU-Vorgaben auf zwei Jahre verlängert wird. In Deutschland besteht diese Regelung bereits und kann dem ADAC zufolge erst bei einem schwerwiegenden Verkehrsverstoß auf insgesamt vier Jahre ausgeweitet werden. Nur für Klassen AM, also für Kleinkrafträder, oder für L und T wie für landwirtschaftliche Fahrzeuge besteht bislang gar keine Probezeit.

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EU-Reform: Weitere Änderungen im Straßenverkehr

Wer seine Fahrerlaubnis in Deutschland verloren hat, wird durch die neue EU-Reform bald nicht mehr imstande sein, im Ausland weiterzufahren. Denn der Führerscheinentzug gilt dann EU-weit. Notwendige Informationen werden dann über die Landesgrenzen hinaus bei den Behörden ausgetauscht, um das Fahrverbot durchzusetzen.

Das Mindestalter für Lkw-Fahrer*innen soll zudem von 21 auf 18 Jahren gesenkt und bei Busfahrer*innen von 24 auf 21 Jahren heruntergestuft werden. Zudem wird die neue Richtlinie für das begleitete Fahren in der EU auch für Lkws ausgeweitet. Auf diese Weise sollen noch mehr junge Menschen in diese Berufsgruppen integriert werden, um den Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Eine neue Regelung bleibt dagegen aus, denn Gesundheitschecks für ältere Fahrer*innen werden nicht zur Pflicht. Hier können die EU-Staaten selbst entscheiden können, ob Senior*innen einer medizinischen Prüfung unterzogen werden sollen, um ihren Führerschein weiterhin nutzen zu dürfen. Wer einen Lkw- oder Busführerschein besitzt, muss diesen aber weiterhin alle fünf Jahre erneuern.

Quelle: Europäisches Parlament, Tagesschau, ADAC

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