Der Kanton Wallis plant eine Revision des Umweltschutzgesetzes. Auch Weihnachtslichter sollen in der Nacht abgestellt werden.
Werden die Walliser Adventsnächte bald dunkler? Der Kanton überarbeitet sein Umweltschutzgesetz – neu sollen die Lichtverschmutzung und der Stromverbrauch sinken. Laut dem Vorentwurf der Revision sollen öffentliche und private Beleuchtungen zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens ausgeschaltet oder gedimmt werden.
Beleuchtet werden soll nur, was wirklich nötig ist. Auch Weihnachtslichter sind davon betroffen: Vom ersten Advent bis zum 6. Januar dürfen sie bis 1 Uhr nachts leuchten, danach müssen sie aus sein, wie der «Walliser Bote» berichtet. Besonders das Thema Weihnachtsbeleuchtung sorgt für eine Debatte.
SVP appelliert an die Gemeindeautonomie
Die geplanten Änderungen stossen nicht bei allen auf Gegenliebe: «Die SVP Oberwallis spricht sich gegen eine zeitliche Regelung der Weihnachtsbeleuchtung aus», sagt Romano Amacker, Präsident SVP Oberwallis, zu 20 Minuten.
Eine solche Bestimmung würde die Bevölkerung bevormunden. Zudem wäre sie mit erheblichem bürokratischem Aufwand und hohen Kontrollkosten verbunden. «Die SVP Oberwallis appelliert hier an die Privat- und Gemeindeautonomie.»
«Weniger Licht bringt viele Vorteile»
Die Grünen Wallis sprechen sich für das Lichterlöschen aus: «Wir setzen uns dafür ein, aus Respekt gegenüber der schlafenden Bevölkerung und der Natur die nächtliche Beleuchtung zu reduzieren oder dort auszuschalten, wo sie nicht notwendig ist», sagt Aaron Heinzmann, Präsident Grüne Oberwallis, zu 20 Minuten. Man begrüsse das Lichterlöschen von Mitternacht bis 6 Uhr morgens. Heinzmann betont: «Es geht grundsätzlich ums Lichterlöschen, nicht nur um die Weihnachtsbeleuchtung.»
Weniger künstliches Licht bringe viele Vorteile: «Die Bevölkerung schläft ungestörter, Tiere werden weniger beeinträchtigt und der Sternenhimmel bleibt sichtbar. Gleichzeitig sparen wir Energie.»

«Staat soll Leute nicht bevormunden»
Laut der Mitte macht das Wallis bereits genug in diesem Bereich: «Das Wallis verfügt seit Anfang 2025 über ein aktuelles, im schweizerischen Vergleich strenges Energiegesetz», sagt Urs Juon, Präsident der Mitte Oberwallis, zu 20 Minuten. Darin werde bereits grosser Wert auf die Energieeffizienz und die Umweltverträglichkeit gelegt, auch im Falle von Beleuchtungsanlagen.
Ausserdem sei die Umsetzbarkeit und Praxistauglichkeit von Verboten nicht gegeben. Fortschritte bei LED und Automatisierung hätten bereits viel bewirkt. «Der Staat soll die Leute nicht bevormunden und sich mit neuen Verboten zurückhalten.»
Auswirkungen auch auf Tourismus
«Das Anliegen, Energie zu sparen und Lichtemissionen zu reduzieren, ist nachvollziehbar und entspricht dem wachsenden Nachhaltigkeitsverständnis vieler Gäste und Einheimischer», teilt Wallis Tourismus auf Anfrage von 20 Minuten mit.
Eine pauschale Abschaltung der Weihnachtsbeleuchtung sollte jedoch mit Augenmass erfolgen. «Während der Adventszeit profitieren stark frequentierte Orte von der festlichen Beleuchtung und vom stimmungsvollen Abendambiente, das Gäste anzieht und lokale Betriebe unterstützt.»
Ermessensspielraum für Gemeinden
Der Vorentwurf des Gesetzes sieht auch Ausnahmen vor: So sind etwa Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, Sicherheits- und Notfalldienste, touristisch wichtige Einrichtungen sowie Kultur- und Denkmalbeleuchtungen nicht davon betroffen.
Den Gemeinden wird ein Ermessensspielraum eingeräumt, ob sie die Strassenbeleuchtung anlassen wollen oder nicht. Die Debatte über diese Revision des kantonalen Umweltschutzgesetzes wird voraussichtlich 2026 im Grossen Rat geführt.
