Krankentagegeld: Ist es eigentlich steuerfrei? Das sagt das Gesetz

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Wenn du wegen einer längeren Krankheit ausfällst, kann Krankentagegeld eine wichtige finanzielle Unterstützung sein. Aber wie sieht es steuerlich damit aus? Ist das Krankentagegeld steuerfrei oder musst du Steuern zahlen? Was genau gilt, liest du hier.

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Krankentagegeld: Was ist das?

Das Krankentagegeld ist eine private Zusatzversicherung, die finanzielle Lücken schließt, wenn man krankheitsbedingt nicht arbeiten kann, wie der Versicherungsmanager Clark berichtet. Sie ergänzt das gesetzliche Krankengeld und hilft dabei, den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Im Krankheitsfall sorgt sie dafür, dass laufende Kosten wie Miete, Kredite oder Rechnungen weiterhin bezahlt werden können. Ein Unfall oder eine plötzliche Krankheit kann jeden treffen – das Krankentagegeld bietet in solchen Situationen finanzielle Sicherheit. 

Ist Krankentagegeld steuerfrei?

Ja, das Krankentagegeld, das du von deiner privaten Krankentagegeldversicherung erhältst, ist grundsätzlich steuerfrei, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe berichtet. Anders als normales Einkommen oder andere Versicherungsleistungen musst du darauf keine Einkommensteuer zahlen. Die Versicherung zahlt dir den vereinbarten Tagessatz direkt aus, und das Geld landet netto auf deinem Konto, so die Vereinigte Lohnsteuerhilfe.

Das bedeutet für dich: Du musst nicht befürchten, dass dein Krankentagegeld versteuert wird, und kannst die Zahlungen direkt zur Deckung deiner laufenden Kosten nutzen. Wichtig ist nur, dass es sich um Krankentagegeld aus einer privaten Versicherung handelt – Leistungen aus gesetzlichen Systemen können anders behandelt werden.

Unterliegt Krankentagegeld dem Progressionsvorbehalt?

Der Progressionsvorbehalt kann dafür sorgen, dass steuerfreie Leistungen den Steuersatz für dein übriges Einkommen erhöhen. Das ist zum Beispiel beim gesetzlichen Krankengeld der Fall. Dein Krankentagegeld aus einer privaten Versicherung ist jedoch nicht davon betroffen, wie Lohnsteuer kompakt berichtet

Das heißt: Auch wenn du zusätzliches Einkommen hast, wird dein Krankentagegeld nicht auf deinen Steuersatz angerechnet. Es bleibt vollständig steuerfrei und beeinflusst die Höhe deiner Steuerlast nicht. Das verschafft dir in der Regel finanzielle Planungssicherheit, ohne dass du plötzlich eine Nachzahlung an das Finanzamt befürchten musst.

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Muss Krankentagegeld in der Steuererklärung angegeben werden?

Krankentagegeld aus einer privaten Zusatzversicherung ist steuerfrei, egal ob du gesetzlich oder privat versichert bist. Allerdings gehört die Versicherung zählt zu den Vorsorgeaufwendungen, die grundsätzlich absetzbar sind. Dabei kannst du die gezahlten Beiträge in der Steuererklärung angeben, in der Anlage Vorsorgeaufwand, seit 2019 in Zeile 27 oder bei ELSTER unter „Wahlleistungen und Zusatzversicherungen“, wie Clark berichtet.

Allerdings gelten Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen, die oft schon durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erreicht werden. Weitere Versicherungen zur Alters- oder Gesundheitsvorsorge können den Betrag zusätzlich ausschöpfen, sodass Zusatzversicherungen häufig nicht mehr berücksichtigt werden. Der Höchstbetrag liegt bei 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbstständige, so Clark. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren oder eingetragenen Partnerschaften werden die Beträge addiert.

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