Mitarbeiter belästigt Freundin: Was soll der Chef tun?

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Fummeln im Büro – ist das in Ordnung? Ein Unternehmer entfacht auf Linkedin eine Diskussion darüber. Eine Personalexpertin erklärt, wo die Grenzen liegen.

«Er hat sich in unserem Geschäft vergriffen»: Mit diesen Worten beginnt Claudio Minder (48), Ex-Mister-Schweiz von 2000, seinen

Linkedin-Beitrag.

Er schildert einen Vorfall in einem seiner Geschäfte: Ein Mitarbeiter hat seine Freundin, die im Laden zu Besuch war, mehrfach an Po und Busen begrapscht – hinter der Kasse, während eine Kundin im Laden war.

Gegenüber 20 Minuten erklärt Minder, es sei eine «kuriose» Situation gewesen: «Wir haben das Feedback erhalten, dass sich ein Mitarbeiter unangemessen verhalten hat. Daraufhin haben wir die Überwachungskameras gesichtet und gesehen, dass der

Angestellte seine Freundin

wiederholt am Busen angefasst hat.»

Ob die Kundin das Gefummel beobachten konnte, sei aus den Aufnahmen der Überwachungskameras ebenfalls nicht klar ersichtlich. Klar sei aber, dass sich eine Kundin in den Geschäftsräumlichkeiten aufgehalten habe. «Der Filialleiter hat dann das Gespräch gesucht. Dem Mitarbeiter war die Situation sichtbar peinlich», sagt Minder.


Mitarbeitender arbeitet nicht mehr im Unternehmen

Für Minder ist klar: «Wo Menschen arbeiten, passieren auch menschliche Dinge. Aber es gibt Grenzen.» Der Mann arbeite nicht mehr im Geschäft – man habe sich im gegenseitigen Einverständnis getrennt. Mit dem Post wolle Minder nicht den Mitarbeiter blossstellen, sondern eine Diskussion anregen, wie er sagt. Auf Linkedin fragt er: «Wie hättest du reagiert?» Und nennt drei Optionen:


Sofortige Entlassung:

«Das geht gar nicht.»


Ein ernstes Gespräch:

«Jeder macht mal einen Fehler.»


Oder wegschauen:

«War ja nur ein bisschen Zuneigung.»

Das von Minder auf Linkedin veröffentlichte Bild der Überwachungskameras, auf dem der Mitarbeiter und dessen Freundin gepixelt wurden, möchte er nicht auf 20 Minuten veröffentlicht sehen. «Es geht im Post um die grundsätzliche Frage, wie eine Führungsperson in einer solchen Situation handeln soll. Mit dem betroffenen Mitarbeiter ist die Angelegenheit geklärt, und ich möchte ihm nicht schaden mit der Reichweite von 20 Minuten», sagt Minder.


Schmusen am Arbeitsplatz: Uneinigkeit in den Kommentaren

In der Kommentarspalte auf Linkedin gehen die Meinungen auseinander. Viele finden das Verhalten unangebracht, besonders vor den Augen von Kundinnen und Kunden. Ein User schreibt: «Auch wenn es seine Freundin war, vor Kunden ist das einfach unprofessionell. Das schadet dem Image des Geschäfts.» Andere sehen das gelassener: «Wenn es sich um ein frisch verliebtes Paar handelt, finde ich es nicht schlimm.»


Das rät die Personalexpertin

«Bei ungebührlichem Verhalten muss sofort das Gespräch gesucht werden und es muss Konsequenzen haben», sagt Personalexpertin

Ursula Bergundthal

. Im konkreten Fall, auf den sie sich bezieht, lägen sogar klare Beweise vor. Oft sei jedoch das Gegenteil der Fall, wenn «Wort gegen Wort steht». In solchen Situationen hält Bergundthal eine schriftliche Verwarnung für angemessen. Komme es zu einer Wiederholung, solle das Unternehmen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses in Betracht ziehen.


«Private Verhältnisse sind in Ordnung, solange keine hierarchische Abhängigkeit besteht.»

Damit es gar nicht erst so weit kommt, sei es wichtig, dass Führungskräfte mit gutem Beispiel vorangehen: «Vorgesetzte haben immer eine grosse Vorbildfunktion», sagt Bergundthal. «Sie sollten nicht nur ihre Erwartungen klar kommunizieren, sondern selbst respektvoll mit ihren Mitarbeitenden umgehen und eine gewisse Distanz wahren.»

Auch im Umgang mit privaten Beziehungen am Arbeitsplatz müsse Professionalität oberstes Gebot sein. «Private Verhältnisse sind in Ordnung, solange keine hierarchische Abhängigkeit besteht», sagt sie. Intimitäten am Arbeitsplatz seien hingegen tabu. «Im Unternehmen sollte aber das Verhalten immer professionell sein und auf irgendwelche Intimitäten am Arbeitsplatz verzichtet werden. Einige Firmen verlangen in der Zwischenzeit auch die Offenlegung eines privaten Verhältnisses mit einer entsprechenden Meldung an die Personalabteilung.»

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