Bei der Gewalt-Demo Mitte Oktober in Bern wurden Fassaden besprayt, Autos demoliert und Bankomaten zerstört. Falls Täter nicht ermittelt werden, könnte am Ende der Steuerzahler zahlen, etwa für Schäden an Polizeiautos.
Nach der linksextremen Gewalt-Demonstration am 11.10.2025 in Bern ist noch unklar, wie hoch der genaue Schaden ist.
Zahlreiche Fensterscheiben, Eingänge und Bildschirme von Bankomaten wurden eingeschlagen und Fassaden besprayt oder mit Farbe und Schriftzügen verschmiert. Auch neun Fahrzeuge der Kantonspolizei Bern wurden massiv beschädigt oder besprayt. Es ist insgesamt von einem Sachschaden in Millionenhöhe auszugehen. Ob bereits Täter eindeutig identifiziert werden konnten, ist derzeit noch nicht bekannt.
Wer kommt jedoch für die Schäden auf, wenn die Täter nicht ermittelt werden oder nicht zahlen können?
Fahrzeuge der Kapo Bern nicht klassisch versichert
«Werden Fahrzeuge der Kantonspolizei durch Dritte beschädigt, insbesondere im Rahmen einer Sachbeschädigung, ergreift die Kantonspolizei Bern in jedem Fall die erforderlichen Massnahmen, um die Täter zu ermitteln», so die Kantonspolizei Bern auf Anfrage zu 20 Minuten. Die Ermittlung der Täter sei nicht in allen Fällen möglich. «Fahrzeuge der Kantonspolizei Bern sind dafür über den Schadenpool des Kantons Bern versichert.»
Der Schadenpool des Kantons Bern ist allerdings keine Versicherung im klassischen Sinne, sondern mit diesem hat der Kanton eine interne Absicherung geschaffen. Nur für einen Teil der Polizeifahrzeuge würden Teil- und Vollkaskodeckungen abgeschlossen, zum Beispiel für teure Fahrzeuge. Es habe sich in der Praxis gezeigt, dass der Abschluss von Kaskodeckungen für sämtliche Fahrzeuge nicht kosteneffizient wäre.
«Es ist tendenziell davon auszugehen, dass lediglich ein geringer Teil der vorliegenden Vandalismusschäden über externe Versicherungen versichert sein wird», teilt der Kanton auf Anfrage von 20 Minuten mit. Das heisst: Die Kosten für die Schäden trägt in diesem Fall direkt der Steuerzahler und keine Versicherungsgesellschaft.

«Verurteilung wegen Landfriedensbruch reicht nicht aus»
Aber was ist mit Unternehmen? «Private Geschädigte können sich an einem allfälligen Verfahren gegen die beschuldigten Demonstrationsteilnehmer als Privatkläger beteiligen», sagt Rechtsanwalt Stephan Schlegel zu 20 Minuten.
Eine zivilrechtliche Haftung komme aber nur in Betracht, wenn man einer konkreten Person nachweisen kann, dass sie einen bestimmten Schaden verursacht hat, also etwa ein Gebäude besprayt hat. «Eine Verurteilung wegen Landfriedensbruch reicht hierfür nicht aus, da diese Vorschrift vor allem öffentliche Interessen schützt», so der Rechtsanwalt.
«Von den Tätern meist kein Ersatz zu erwarten»
Unternehmen müssen vorgesorgt haben, um Erstattung zu bekommen: «Schäden durch Vandalismus sind nur gedeckt, wenn sie ausdrücklich in der Versicherung eingeschlossen sind», so Harry Büsser zu 20 Minuten, er ist Experte für Versicherungen bei Comparis.ch. Viele Gebäude- oder Geschäftspolicen würden eine Zusatzdeckung für mut- oder böswillige Beschädigungen beinhalten – ohne diese müssten Eigentümer selbst zahlen.
Bei Fahrzeugen greift der Schutz nur mit Vollkasko. Auch der Experte bestätigt: Die öffentliche Hand trägt ihre Schäden, etwa an Polizeiautos, in der Regel selbst. «Und von den Tätern ist meist kein Ersatz zu erwarten. Zwar haften die Täter grundsätzlich zivilrechtlich für den Schaden, in der Praxis ist das jedoch kaum relevant: Solche Personen sind oft nicht fassbar oder meist nicht zahlungsfähig, und die Haftung bleibt theoretisch», so Büsser.
