Schmutzige Küche, abgelaufene Lebensmittel, Abfälle neben Esswaren: Weil die Sauberkeit im Pub zu wünschen übrig liess, muss dessen Chef nun tief in die Tasche greifen.
Anfang Juni statteten Kontrolleure des kantonalen Lebensmittelinspektorats dem Nelson Pub im Berner Monbijou einen Besuch ab. Dort stiessen sie gemäss Strafbefehl auf ekelerregende Zustände: In einem Getränkekühlschrank kroch Ungeziefer herum, in anderen Kühlgeräten lagen mehrere geöffnete Essensverpackungen, die ungenügend geschützt waren.
In der Küche, am Buffet, im Lager und im Keller waren diverse Geräte und Einrichtungen schmutzig. Ausserdem herrschte im Lager ein Chaos: Esswaren, Gebrauchsgegenstände, Abfälle und Kleider wurden durcheinander gelagert.
Einige der gelagerten Lebensmittel hatten das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten. Bei Tiefkühlbaguettes wurde die Vorgabe des Herstellers, diese bei Temperaturen von mindestens minus 18 Grad zu lagern, nicht eingehalten. Die Dosierungsautomatik für das Abwaschmittel bei der Abwaschmaschine war kaputt.
Nelson Pub: Falsche und fehlende Angaben
Weiter waren die Angaben zu den Esswaren teilweise falsch oder fehlten. Zutaten, die Allergien auslösen könnten, waren für Lebensmittel im Offenverkauf nicht deklariert.
Bei einer geöffneten Salsa-Sauce sowie bei umgepackten tiefgekühlten Lebensmitteln war das Öffnungsdatum nicht angeschrieben worden, was es unmöglich macht, rückzuverfolgen, wie frisch die Lebensmittel noch sind.
Kurz: «Der hygienische Umgang mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen war mangelhaft», so steht es im Strafbefehl.
Erschwerend kommt hinzu, dass das «Grundkonzept der Dokumentation zur Selbstkontrolle», das jeder Betrieb, der mit Lebensmitteln handelt, vorlegen muss, nicht vorgezeigt werden konnte und ausserdem ungenügend umgesetzt wurde: «Die Aufzeichnungen der Reinigungs- und Lagerkontrolle entsprachen nicht der angetroffenen Gesamtsituation», wird festgehalten.
Hygiene verbesserte sich trotz mehrerer Nachkontrollen nicht
Die Lebensmittelkontrolleure ordneten für das Pub daraufhin aufgrund all dieser Mängel eine Grundreinigung an. Als die Kontrolleure eine Woche später wieder auftauchten, hatte sich die Situation nicht grundlegend verbessert. Diverse Einrichtungen und Geräte waren nach wie vor schmutzig, weshalb erneut eine Grundreinigung angeordnet wurde.
Bei einer erneuten Nachkontrolle wiederum eine Woche später waren die Hygienevorschriften nach wie vor nicht eingehalten. Der Kühlschrank, in dem zwei Wochen zuvor das Ungeziefer vorgefunden worden war, war immer noch schmutzig. Auch die Tür zur Tiefkühlzelle, die Abwaschmaschine, die Handwaschstation sowie der Desinfektionsspender waren alles andere als sauber.
Wegen all dieser Mängel wird der Geschäftsführer und Inhaber des Nelson Pub wegen Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz per rechtskräftigem Strafbefehl schuldig gesprochen und mit einer Busse von 1175 Franken bestraft. Ausserdem muss er die Verfahrensgebühren von 300 Franken bezahlen.
Nelson-Pub-Chef gelobt Besserung
Der Mann bestätigt auf Anfrage, dass es im Sommer 2025 eine Lebensmittelkontrolle im Nelson Pub Bern gab. Dabei seien Sauberkeitsmängel festgestellt worden, allerdings in einem Bereich des Betriebs, der kaum genutzt werde. Im Barbereich des Betriebs seien keine Hygienemängel festgestellt worden.
«Die Versäumnisse wurden mit dem zuständigen Kontrolleur besprochen, und die Sache wurde mittels einer Busse ad acta gelegt», schreibt er weiter. «Ich werde künftig darauf achten, dass der bemängelte Bereich des Lokals ebenfalls vorschriftsmässig sauber gehalten wird.»
Das Lebensmittelinspektorat kann selbst keine Bussen aussprechen. Bei leichten Verstössen gegen die Vorschriften verwarnt es die Betriebe und ordnet eine Verbesserung an. Erst wenn ein Betrieb diese missachtet, wird bei der Staatsanwaltschaft Anzeige eingereicht.
Laut seinem Jahresbericht hat das Lebensmittelinspektorat letztes Jahr 6937 Lebensmittel- und Trinkwasserbetriebe überprüft, darunter knapp 3946 «Verpflegungsbetriebe». In 198 Fällen kam es zu einer Anzeige.
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