Millionen Rentner betroffen
24.000 Euro pro Jahr steuerfrei: Aktivrente soll Weiterarbeiten attraktiv machen – so kann es klappen
Die Bundesregierung will das Weiterarbeiten nach Renteneintritt attraktiver machen. Senioren winken steuerliche Vorzüge, die das Einkommen erhöhen.
Berlin – Die deutsche Rentenpolitik steht vor einem Paradigmenwechsel: Rentner können ab 2026 erhebliche Summen steuerfrei hinzuverdienen, ohne dass der Fiskus zugreift. Diese Neuerung könnte das Verhältnis zwischen Arbeit und Ruhestand grundlegend verändern.
Mit dem Konzept der sogenannten Aktivrente sollen Unternehmen dringend benötigte Fachkräfte länger halten. Für Senioren eröffnen sich völlig neue finanzielle Perspektiven. Der Bundestag hat bereits grünes Licht gegeben – nun fehlt nur noch die finale Umsetzung zum Jahreswechsel 2025/2026.
Vollzeitjob im Alter: Aktivrente verbessert Netto-Einkommen deutlich
Rentner können monatlich bis zu 2000 Euro steuerfrei einnehmen. Das entspricht einem Jahresfreibetrag von 24.000 Euro. Besonders attraktiv: Die Steuerersparnis wirkt sich bereits bei der monatlichen Gehaltsabrechnung aus, nicht erst bei der jährlichen Steuererklärung.
Die finanziellen Vorteile lassen sich am besten anhand konkreter Zahlen veranschaulichen. Ein kinderloser Arbeitnehmer (Steuerklasse 1) mit 4500 Euro Bruttogehalt zahlt normalerweise etwa 1676 Euro an Steuern und Sozialabgaben.
Mit der Aktivrente reduzieren sich diese Abzüge erheblich: Während Kranken- und Pflegeversicherung weiterhin anfallen, entfallen Renten- und Arbeitslosenversicherung komplett. Zusätzlich sinkt die Steuerlast von etwa 655 Euro auf rund 290 Euro monatlich. Das Nettogehalt steigt dadurch um fast 900 Euro pro Monat. Die Tabelle stellt seine Abgaben im Berufsleben sowie mit Aktivrente gegenüber:
| Berufsleben | Aktivrente | |
|---|---|---|
| Lohnsteuer | ca. 655 Euro | ca. 290 Euro |
| Kirchensteuer | ca. 52 Euro | ca.23 Euro |
| Rentenversicherung (9,3 Prozent) | ca. 419 Euro | 0 Euro |
| Arbeitslosenversicherung (1,3 Prozent) | ca. 59 Euro | 0 Euro |
| Krankenversicherung (8,7 Prozent) | ca. 392 Euro | ca. 392 Euro |
| Pflegeversicherung (1,95 bis 2,2 Prozent) | ca. 99 bis 112 Euro | ca. 99 bis 112 Euro |
Steuersätze und Sozialabgaben: Standardwerte für 2025. Krankenversicherung inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung mit und ohne Zuschlag (kinderlos). Es handelt sich um Richtwerte, da Kirchensteuer, Zusatzbeitrag plus individuelle Faktoren nicht exakt berechnet sind. Ein Arbeitswissenschaftler prophezeit eine massive Stundenaufstockung durch die Aktivrente.
Arbeitszeit reduzieren und dennoch mehr Netto haben: Beispiel zeig, wie es geht
Das Portal finanztip.de rechnet vor: Eine Mutter mit einem Kind, die zuvor 4000 Euro brutto verdiente und dabei 2625 Euro netto erhielt, kann durch die Aktivrente bei reduzierter Arbeitszeit überraschend gut abschneiden. Arbeitet sie nach Renteneintritt nur noch halbtags für 2000 Euro brutto, bleiben ihr dank der Steuerbefreiung 1788 Euro netto. Ohne diese Regelung würde das halbierte Arbeitspensum lediglich 1313 Euro netto einbringen.
Die Rechnung wird noch attraktiver, sobald die gesetzliche Rente ins Spiel kommt. Bereits eine bescheidene monatliche Rente von 900 Euro reicht ihr aus, damit die Gesamteinkünfte das frühere Vollzeit-Niveau erreichen – und das bei nur der Hälfte der Arbeitszeit. Gerade für Frauen wird die Aktivrente attraktiv. Sie arbeiten besonders oft in Teilzeit und sind daher von Altersarmut bedroht.
Geplante Rentenreform bringt Vorteile – allerdings nicht für alle Berufsgruppen
Ein strategischer Vorteil der Aktivrente liegt im fehlenden Progressionsvorbehalt. Anders als bei anderen Steuerbefreiungen erhöht der steuerfreie Zuverdienst nicht den Steuersatz für weitere Einkommen wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge. Allerdings gilt die Steuerbefreiung nur bis zur 2000-Euro-Grenze. Darüber hinausgehende Beträge unterliegen wieder der normalen Besteuerung, so der Bayerische Rundfunk.
Allerdings profitiert nicht jeder von dieser Neuregelung. Die Aktivrente gilt laut VDK ausschließlich für Arbeitnehmer in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, die das reguläre Rentenalter erreicht haben. Wer selbstständig tätig ist, als Freiberufler arbeitet, im Beamtenverhältnis steht oder einen Minijob ausübt, geht leer aus. Diese selektive Anwendung sorgt bereits für Kritik und wirft Fragen zur Verfassungskonformität auf.
Zeitlich ist die Regelung ebenfalls strikt begrenzt. Wer vorzeitig mit Rentenabschlägen aus dem Erwerbsleben ausscheidet und dennoch weiterarbeitet, kann die steuerlichen Vergünstigungen nicht nutzen. (Quellen: finanztip.de, Bayerische Rundfunk, VDK) (jaka)
