Neuer Monat, neue Änderungen: Dieses Motto gilt auch für die Rente. So treten auch im November 2025 wieder einige Änderungen in Kraft, die Rentnerinnen und Rentner unbedingt auf dem Schirm haben sollten. Welche das genau sind, erfährst du hier. Ein Überblick.
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1. Dieser Rentner*innen erhalten im November ihre Rente früher
Normalerweise wird die Rente am letzten Werktag des Monats ausgezahlt. Da der 30. November 2025 allerdings auf einen Sonntag fällt, wird die November-Rente bereits am Freitag, dem 28. November 2025, überwiesen. Das gilt allerdings nur für Rentner*innen, deren Rentenanspruch nach 2004 beginnt; ältere Rentner, die bereits vorschüssig ausgezahlt bekommen, sind hiervon nicht betroffen.
2. Ende der Übergangsregel des Rentenzuschlags
Zum 30. November 2025 läuft die Übergangsregel des § 307j SGB VI aus – sie galt seit 2024 für rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner. Mit ihr erhielten Bestandsrenten mit Erwerbsminderung oder Witwen- und Witwerrenten einen monatlichen Zuschlag, um frühere Nachteile auszugleichen. Ab dem 1. Dezember 2025 wird dieser Zuschlag dauerhaft in die reguläre Rentenberechnung übernommen (§ 307i SGB VI).
Dadurch berechnet die Rentenversicherung alle betroffenen Renten neu und verschickt entsprechende Bescheide. Für manche bedeutet das etwas mehr, für andere etwas weniger Geld im Monat. Neu ist auch: Der Zuschlag zählt künftig zur Kranken- und Pflegeversicherung, was das System insgesamt gerechter und einheitlicher macht.
3. Diese Personen dürfen ab November 2025 in Rente gehen
Für viele, die 1959 geboren sind, wird der Herbst 2025 zu einem ganz besonderen Moment. Dann erreichen sie endlich die Regelaltersgrenze – und dürfen ohne Abschläge in Rente gehen. Das gesetzliche Renteneintrittsalter liegt für diesen Jahrgang bei 66 Jahren und 2 Monaten. Wer also im September 1959 Geburtstag hatte, kann ab November 2025 den Ruhestand antreten. Für viele bedeutet das: mehr Zeit, weniger Stress – und der Beginn eines neuen Lebensabschnitts.
4. Früher in Rente: Für Schwerbehinderte läuft Ende November Übergangsregel aus
Für viele Beschäftigte mit Handicap endet am 30. November 2025 eine wichtige Übergangsregel. Wer mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen kann und einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr hat, darf letztmalig mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.
Ab 2026 verschiebt sich das Rentenalter für Schwerbehinderte um zwei Monate nach hinten. Wer die alte Regelung noch nutzen möchte, sollte den Antrag unbedingt bis Ende November stellen. Jetzt heißt es also: schnell handeln, um sich den früheren Rentenstart zu sichern.
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