Im Jahr 2026 treten zahlreiche neue Regelungen in Kraft – von höheren Steuerfreibeträgen über günstigere Strompreise bis hin zu Anpassungen bei Rente und Kfz-Versicherung. Ein Überblick über die wichtigsten Verbraucheränderungen zum Jahreswechsel.
Energie, Pendeln und CO₂-Kosten: Entlastungen und Aufschläge 2026
Pendlerinnen und Pendler profitieren auch 2026 von stabilen Konditionen: Die Entfernungspauschale bleibt ab dem 21. Kilometer bei 38 Cent, für die ersten 20 Kilometer bei 30 Cent. Geringverdienende erhalten weiterhin die Mobilitätsprämie ab 21 Kilometern.
Gleichzeitig sollen die Strompreise sinken – durch staatliche Zuschüsse von 6,5 Milliarden Euro werden die Netzentgelte um etwa 16 Prozent reduziert. Gemeinsam mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage ergibt das eine Entlastung von insgesamt rund zehn Milliarden Euro.
Parallel steigt die CO₂-Abgabe auf Benzin und Diesel auf 55 bis 65 Euro je Tonne, was Preise an der Zapfsäule um etwa 16 bis 19 Cent pro Liter verteuert. Damit werden Haushalte bei Stromkosten spürbar entlastet, während fossile Brennstoffe teurer werden.
Deutschlandticket wird teurer
Ab Frühjahr 2026 wird das Deutschlandticket teurer: Das einst als 49-Euro-Ticket eingeführte Abo steigt im Preis von derzeit 58 auf 63 Euro. Damit reagiert der Bund auf gestiegene Betriebskosten im Nahverkehr und eine höhere Finanzierungslast der Länder.
Für viele Pendlerinnen und Pendler bleibt das D-Ticket dennoch die günstigste Alternative, um bundesweit Bus und Bahn zu nutzen – insbesondere angesichts wachsender CO₂-Abgaben und steigender Spritpreise.
Mehrwertsteuer in der Gastronomie sinkt auf 7 Prozent
Ab 2026 gelten neue Regeln bei der Umsatzsteuer. So wird der Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie – mit Ausnahme von Getränken – dauerhaft auf 7 Prozent gesenkt.
Von der Entlastung profitieren unter anderem Restaurants, Bäckereien, Metzgereien, Catering-Anbieter sowie Einrichtungen wie Kitas, Schulen und Krankenhäuser. Ob die Betriebe die Steuersenkung tatsächlich an die Kundinnen und Kunden weitergeben, ist derzeit nicht absehbar. Außerdem treten ab dem Jahreswechsel strengere Vorgaben für elektronische Rechnungen in Kraft.
Mehr Netto durch höhere Freibeträge
Millionen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler können sich freuen: Der Grundfreibetrag steigt 2026 laut Steueränderungsgesetz 2025 von 12.096 Euro auf 12.348 Euro. Damit bleibt ein größerer Teil des Einkommens steuerfrei. Auch der Kinderfreibetrag wird angehoben, was Familien zusätzliche Entlastung bringt.
Zudem wird der Spitzensteuersatz erst bei einem höheren Einkommen fällig – 69.799 Euro statt bisher 68.481 Euro.
Beitragsbemessungsgrenzen 2026: Höhere Belastung für Gutverdienende
Ab 2026 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und Krankenversicherung. Das bedeutet, dass Erwerbstätige mit höheren Einkommen einen größeren Teil ihres Gehalts in die Sozialversicherungen einzahlen müssen – in der Kranken- und Pflegeversicherung bis zu 5.812,50 Euro pro Monat und in der Rentenversicherung bis zu 8.450 Euro pro Monat. Wer darüber hinaus verdient, zahlt nur bis zu diesen Höchstgrenzen Beiträge; alles darüber bleibt beitragsfrei.
Gleichzeitig erhöht sich die Versicherungspflichtgrenze, also die Grenze, bis zu der Arbeitnehmer grundsätzlich gesetzlich krankenversichert sein müssen, von bisher 6.150 Euro auf 6.450 Euro Bruttomonatseinkommen.
Neuerungen bei der Rente
Ab 1. Juli 2026 wird die gesetzliche Rente nach aktuellen Prognosen der Rentenversicherung um rund 3 Prozent steigen. Parallel können Beiträge zur Altersvorsorge künftig vollständig steuerlich geltend gemacht werden, was Beschäftigte zusätzlich entlastet. Ein zentraler Baustein der Rentenreform 2024 ist die langfristige Stabilisierung des Rentenniveaus auf 48 Prozent bis 2039.
Damit soll das Verhältnis von Renten zu Löhnen verlässlich gesichert werden. Gleichzeitig wird die Stiftung „Generationenkapital“ aufgebaut, die ab 2036 Erträge zur Finanzierung der Renten beitragen soll, wobei die tatsächliche Wirkung von der Entwicklung der Kapitalmärkte abhängt. Außerdem wurde die Mindestsumme der sogenannten Nachhaltigkeitsrücklage – einem finanziellen Puffer der Rentenversicherung – erhöht, um kurzfristige Zahlungsschwankungen abzufedern.
Aktivrente: Steuerfreier Hinzuverdienst nach Rentenbeginn
Ab 1. Januar 2026 tritt die steuerfreie Aktivrente in Kraft, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze einen Hinzuverdienst von bis zu 2000 Euro pro Monat erlaubt. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob bereits eine Rente bezogen wird oder der Rentenbeginn verschoben wurde.
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bleiben weiterhin bestehen, auf den darüber hinausgehenden Verdienst fallen jedoch Steuern an. Selbstständige, Freiberufler und Beamte sind von der Aktivrente ausgeschlossen. Mit der Maßnahme soll das Weiterarbeiten nach Erreichen des Rentenalters attraktiver gestaltet werden, Fachkräfte länger im Arbeitsmarkt verbleiben und die Sozialversicherungen gestärkt werden.
Sozialleistungen und Bürgergeld bleiben unverändert
Die Regelbedarfe beim Bürgergeld sowie bei anderen Sozialleistungen bleiben 2026 voraussichtlich unverändert. Für alleinstehende Erwachsene gelten weiterhin 563 Euro pro Monat, für Kinder und Jugendliche die bisherigen, altersabhängigen Beträge.
Auch das Schulbedarfspaket bleibt konstant. Hintergrund ist eine gesetzliche Regelung, die kleine Änderungen verhindert und dafür sorgt, dass die Kaufkraft stabil bleibt.
Kindergeld
Ab 1. Januar 2026 steigt das Kindergeld in Deutschland von 255 auf 259 Euro pro Kind und Monat. Damit erhalten Eltern künftig 48 Euro mehr pro Jahr und Kind. Die Anpassung soll Familien bei steigenden Lebenshaltungskosten entlasten. Gleichzeitig werden auch der Kinderfreibetrag sowie der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA) angehoben, was besonders steuerpflichtige Haushalte spürbar unterstützt.
Das Kindergeld wird weiterhin monatlich ausgezahlt, in der Regel über die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit oder bei Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst über die Arbeitgeber. Die Zahlung erfolgt unabhängig von der Kinderzahl, die Staffelung nach erstem, zweitem oder drittem Kind entfällt seit 2023.
Mindestlohn, Minijob und Pflegegeld 2026
Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde, eine Erhöhung um 50 Cent oder 8,42 Prozent. Eine weitere Anhebung auf 14,60 Euro ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Rund 6 Millionen Beschäftigte profitieren von der Erhöhung, insbesondere in Niedriglohnbranchen und Minijobs.
Durch die Anpassung werden Minijobs ebenfalls auf den neuen Mindestlohn angerechnet, was zu höheren Einkommen in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen führt.
Pflegende Angehörige müssen hingegen weiterhin mit unverändertem Pflegegeld für Pflegegrad 2 auskommen, trotz gestiegener Pflegekosten.
Kfz-Versicherungsbeiträge: So verändern sich die Typklassen 2026
Die Kfz-Versicherungen passen auch 2026 ihre Typklassen an, die die Höhe der Beiträge bestimmen. Für rund 6 Millionen Fahrzeuge steigen die Beiträge, speziell bei SUVs und Oberklasse-Modellen mit hohen Typklassen. Etwa 4,5 Millionen Autobesitzende profitieren dagegen von niedrigeren Einstufungen, beispielsweise bei vielen Kompakt- und Kleinwagen.
Laut ADAC bleibt die Typklasse für rund 75 Prozent aller Autofahrerinnen und -fahrer unverändert. Große Sprünge um mehrere Klassen sind die Ausnahme; Modelle wie der Renault Clio 1.3 oder der VW ID.4 Pure 125 werden niedriger eingestuft, während Ford Focus 1.0 und Renault Austral 1.3 nach oben korrigiert werden. Die Änderungen wirken sich direkt auf die Kfz-Haftpflichtversicherung aus und bestimmen, ob das Auto im kommenden Jahr teurer oder günstiger wird.
Ein Versicherungsvergleich lohnt sich also kurz vor Ablauf der Wechselperiode im November 2025.
Gemeinnützigkeit und Ehrenamt
Vereine und Ehrenamtliche werden steuerlich entlastet. Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro. Außerdem wird die Grenze für Kleinspenden vereinfacht – eine Quittung ist künftig erst ab 400 Euro notwendig.
Photovoltaik-Förderung wird ausgeweitet
Ab 2026 gelten für Photovoltaik-Anlagen in Deutschland neue, vereinfachte Steuerregeln: Die zuvor umständliche Abrechnung des Eigenverbrauchs wird klarer, da künftig zwischen ins Netz eingespeistem Strom und selbstgenutztem Strom unterschieden wird. Das Bundesfinanzministerium (BMF) orientiert sich in seinen neuen Regelungen an Urteilen des Bundesfinanzhofs aus den Jahren 2022 und 2023, wie die FAZ berichtet.
Die bisherige Praxis der fiktiven Verrechnung entfällt. Zudem bleibt die Steuerbefreiung für Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden erhalten, wodurch Besitzer weiterhin von einer steuerlichen Entlastung profitieren. Die Mehrwertsteuer auf Lieferung und Installation beträgt weiterhin 0 Prozent, was die Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen attraktiver macht. Parallel werden Förderprogramme fortgeführt und der Ausbau durch erleichterte Anmeldung und Registrierung unterstützt. Diese Maßnahmen zusammen sollen den PV-Ausbau deutlich beschleunigen.