Trotz politischer Unsicherheit
Boom bei Balkonkraftwerken in Bayern – Gesamte Leistung übertrifft sogar Atomkraftwerk Isar 1
Balkonkraftwerke sind in Bayern weiterhin sehr beliebt. In Deutschland erzeugen diese Photovoltaikanlagen mehr Strom als das Atomkraftwerk Isar 1.
Bayern – Trotz der aktuellen Debatte über mögliche Änderungen bei der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen setzen deutsche Verbraucher weiterhin massiv auf Balkonkraftwerke. Die Mini-Solaranlagen für Balkon und Terrasse rechnen sich trotz ihrer geringen Leistung bereits nach wenigen Jahren.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Allein im August meldeten deutsche Haushalte 45.766 neue Balkonkraftwerke bei der Bundesnetzagentur an, wie der
Bayerische Rundfunk (BR)
berichtet. Damit sind bundesweit bereits mehr als 1,12 Millionen dieser Mini-Solaranlagen am Netz.
Ein Boom, der trotz politischer Unsicherheiten anhält.
Bayern auf dem zweiten Platz im Bundesländer-Vergleich – Rekordwerte bei Neuanmeldungen im August
Im Vergleich der 16 Bundesländer belegt
Bayern
einen starken zweiten Platz bei den angemeldeten Balkonkraftwerken. Während
Nordrhein-Westfalen
mit mehr als 220.000 Anlagen die Spitze anführt, kommt der Freistaat auf beachtliche 170.000 registrierte Balkonkraftwerke. Besonders bemerkenswert: Allein in den ersten acht Monaten des Jahres 2025 kamen 50.000 neue Anlagen hinzu.
Mehr Leistung als stillgelegtes Atomkraftwerk Isar 1
Die Gesamtleistung aller angemeldeten Balkonkraftwerke in Deutschland beträgt nach Angaben der Bundesnetzagentur mehr als 1.000 Megawatt, schreibt der
BR
. Rechnerisch übertreffen damit alle Anlagen bei Maximalleistung das stillgelegte Atomkraftwerk Isar 1, das mit 912 Megawatt angegeben war.
Was ist ein Balkonkraftwerk?
Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaikanlage aus einem oder mehreren Modulen mit Wechselrichter, die per Stecker an den Endstromkreis eines Haushalts angeschlossen wird, um Solarstrom direkt selbst zu verbrauchen. Für den Betrieb ist in der Regel nur die Registrierung im Marktstammdatenregister erforderlich. Einspeisung ins öffentliche Netz setzt einen geeigneten Zähler (z. B. Zweirichtungszähler) voraus. Die Steckersolargeräte ermöglichen insbesondere Mietern die Erzeugung von Strom und ggf. Einspeisung kleiner Mengen.
Einspeisevergütung spielt kaum eine Rolle – Rentabilität trotz geringer Leistung
Selbst wenn die Bundesregierung ein Ende der Einspeisevergütung (staatliche Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien, der in das öffentliche Netz eingespeist wird;
Anm. d. Red.
) beschließen sollte, dürfte das die Attraktivität von Balkonkraftwerken kaum beeinträchtigen. Craig Morris, Geschäftsführer des Bundesverbandes Steckersolar, betont laut
BR
, dass die meisten Balkonkraftwerke nicht von der Einspeisevergütung leben. Besitzer solcher Anlagen können sich zwar dafür anmelden, doch der Aufwand würde sich nicht lohnen. Mit einem Balkonkraftwerk würde eher die Grundlast eines Haushalts abgedeckt.
Ein Experte erklärt, warum sich Balkonkraftwerke lohnen.
(Übrigens: Unser
Bayern-Newsletter
informiert Sie täglich über alle wichtigen Geschichten aus Bayern. Jetzt nach einer kurzen Registrierung bei unserem Medien-Login USER.ID anmelden.)
Haushaltsgeräte im Dauerbetrieb verbrauchen etwa 300 bis 400 Watt, die
Mini-Solaranlage im besten Fall 800 Watt erzeugen
. Überflüssig produzierter Strom fließe unbezahlt ins Stromnetz. Trotzdem lohnen sich Balkonkraftwerke laut Craig Morris innerhalb von sechs bis sieben Jahren.
Mieter haben Recht auf eigenes Balkonkraftwerk – Wichtige Hinweise
Mieter können mit Balkonkraftwerken eigenen Strom erzeugen und haben auch ein Recht darauf. Das erklärt Monika Schmid-Balzert, Geschäftsführerin beim Deutschen Mieterbund, Landesverband Bayern, gegenüber dem
BR
. Vor der Installation einer solchen Anlage muss jedoch der Vermieter informiert werden.
Darauf ist beim Kauf von Balkonkraftwerken bei Discounter und Baumärkten zu achten.
Falls ein Unfall oder ein Schaden durch die Photovoltaikanlage entsteht, muss auch der Mieter dafür aufkommen. Deshalb sollte unbedingt mit der Versicherung abgeklärt werden, ob diese Balkonkraftwerke mit abdeckt. Auch beim Auszug muss die Anlage so entfernt werden, dass keine Schäden zurückbleiben. (Quelle: BR)



