Die Regierung will Genehmigungen straffen, Verfahren digitalisieren und Standards vereinheitlichen. Für private Häuslebauer eröffnen sich Chancen, doch zentrale Bremsen bleiben vorerst bestehen.
Der Bundestag hat den „Bauturbo“ beschlossen. Kern sind befristete Sonderregeln im Baugesetzbuch, die Verfahren stark verkürzen sollen. Für private Bauherren kann das Zeit sparen – je nach Kommune und Bauweise.
Der Bauturbo ist als Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung verabschiedet worden. Herzstück ist ein neuer Paragraf im Baugesetzbuch, der Kommunen befristet erlaubt, vom regulären Planungsrecht abzuweichen.
Konkret können Gemeinden, wenn sie den Bauturbo anwenden, auf die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans verzichten. Stattdessen genügt eine kommunale Prüfung innerhalb von drei Monaten. Wird ein Antrag nicht fristgerecht abgelehnt, gilt er als genehmigt. Diese Genehmigungsfiktion ist für maximal fünf Jahre vorgesehen und soll Verfahren – im besten Fall – um Jahre verkürzen.
Im letzten Jahr (2024) wurden in Deutschland 251.900 Neubauwohnungen fertiggestellt – das sind 14,4 Prozent weniger als im Vorjahr. Damit bleibt die Zahl deutlich unter dem politischen Ziel (der Ampelregierung) von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr. Die Lücke zwischen Bedarf und tatsächlichen Fertigstellungen ist also gewachsen, was den Handlungsdruck für schnellere Verfahren erhöht.
Für private Häuslebauer bedeutet das: In Kommunen, die den Bauturbo aktiv nutzen, kann der Weg vom Antrag zum Bescheid erheblich kürzer werden. Besonders relevant ist dies, wenn Ihr Vorhaben in Bereichen liegt, in denen bislang ein fehlender oder zu ändernder Bebauungsplan das Verfahren verzögert hätte.
Der Verzicht auf den Bebauungsplan ersetzt die Detailplanung aber nicht vollständig. Die Kommune prüft Ihr Vorhaben in einer Drei-Monats-Schleife und kann es ablehnen, wenn es grundlegenden städtebaulichen oder fachrechtlichen Anforderungen widerspricht.
Weitere Bausteine zielen auf zusätzliche Flächen und verdichtetes Bauen: Künftig soll – in begründeten Fällen – stärker in zweiter Reihe gebaut werden dürfen, auch Aufstockungen auf bestehenden Gebäuden wie Supermärkten werden erleichtert. Zudem ermöglichen „innovative Lärmschutzlösungen“ Ausnahmen, um näher an Gewerbe bauen zu können. Schließlich wird der Umwandlungsschutz (Schutz von Miet- zu Eigentumswohnungen) in angespannten Märkten bis Ende 2030 verlängert – das stärkt Mieterrechte, wirkt aber nicht direkt auf das Einfamilienhaus.
Wenn Ihre Gemeinde die Sonderregeln anwendet, können Sie mit einer strafferen Kommunikation und klareren Fristen rechnen. Das hilft vor allem bei Standardgrundrissen und seriellen Lösungen, weil Nachforderungen seltener sind. Gleichzeitig bleiben kritische Punkte: Die Drei-Monats-Frist setzt Verwaltungen unter Druck.
Fehlen Personal oder digitale Prozesse, drohen Ablehnungen statt der Genehmigungsfiktion. Zudem bleiben fachrechtliche Prüfungen (zum Beispiel für Brandschutz, Naturschutz, Wasserrecht) maßgeblich. Diese Verfahren werden nicht pauschal verkürzt.
Der Bauturbo kann die Zeit bis zum Baubeginn deutlich verkürzen. Die Betonung liegt jedoch auf dem Wort „kann“, denn das gilt nur, sofern Ihre Kommune mitzieht und Ihr Projekt planungsrechtlich unkompliziert ist. Rechnen Sie dennoch mit lokalen Unterschieden.
Planen Sie Unterlagen von Anfang an vollständig, um die Drei-Monats-Frist optimal zu nutzen. Zumindest diesen Faktor haben Sie selbst in der Hand.
