Kriminalität
Datenklau: Wie Täter Identitätsdiebstahl für Betrug nutzen
Im Landkreis Rotenburg gibt es keinen Anstieg von Identitätsdiebstahl, doch Opfer sollten persönliche Daten im Internet besonders schützen.
Ein Rotenburger wurde jüngst für sein Betrugsdelikt vom Amtsgericht für schuldig befunden. Er hatte die Daten seiner ehemaligen Mitbewohnerin genutzt, um einen Internetvertrag an seiner neuen Anschrift zu bestellen. Fast zwei Jahre blieb der Datenklau unbemerkt. Nur als das Opfer selbst umzog und einen neuen Vertrag abschließen wollte, erhielt sie die Horror-Nachricht: Sie könne keinen neuen Vertrag schließen, da sie dem Unternehmen über 1 000 Euro schulde. Nur nachdem sie bei der Polizei eine Anzeige gegen Unbekannt stellte und auch etwas Glück hatte, konnte der Täter ermittelt und verurteilt werden.
Kann man sich vor Datenklau und Identitätsdiebstahl überhaupt schützen? Die Antwort darauf sei leider: nicht zu 100 Prozent, erklärt Kathrin Bartsch, Referentin für Digitales der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Gleichzeitig macht sie jedoch auch etwas Mut: Man könne sich im Schadensfall zumindest wehren.
„Wer an Daten kommen will, der hat es in der Regel leicht“, sagt Bartsch. „Am häufigsten finden die Kriminellen im Internet Ihre Daten. Denn im Netz hinterlassen wir zahlreiche Spuren: Zugangsdaten für E-Mailportale und Messenger-Dienste, fürs Onlinebanking oder für diverse Shops.“ In manchen Fällen kommt es zum Datenklau auch direkt vor Ort. „Nach wie vor durchwühlen einige Betrüger auch die Papiertonne.“ Oder schreiben sich den Namen einfach vom Klingelschild ab. „Das Geburtsdatum und die passende Lieferadresse sind schnell ausgedacht“, weiß Bartsch.
Man sollte Ruhe bewahren und nichts zahlen
Die gute Nachricht: Im Landkreis Rotenburg gibt es keinen auffälligen Anstieg der Fälle. „Bei der Polizeiinspektion Rotenburg werden regelmäßig Fälle von ‚Identitätsdiebstahl‘ angezeigt. Häufig im Zusammenhang mit Online-Käufen und -Bestellungen“, erklärt Polizeisprecher Marvin Teschke auf Nachfrage der Mediengruppe Sabo. Unter den angezeigten Taten gäbe es auch keinen speziellen Trend im hiesigen Landkreis. „In den meisten Fällen nutzen Täter persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum oder Anschrift, um Online-Verträge, Kundenkonten oder Bestellungen im Namen anderer Personen abzuschließen. Diese Vorgehensweise ist bundesweit verbreitet“, so Teschke. Der Rat des Polizeisprechers: Persönliche Daten im Internet sparsam zu teilen. „Sofern nicht zwingend erforderlich – etwa bei gesetzlich vorgeschriebenen Ident-Verfahren – sollte kein Lichtbild eines Ausweisdokuments online hochgeladen werden.“
Sollte man Opfer eines Identitätsdiebstahls werden, unterstützt die Verbraucherzentrale Niedersachsen bei dem richtigen Umgang. Je nach Fall gibt es Checklisten, die nach der Beantwortung einiger Fragen, ausgestellt werden. Ein Rat bleibe jedoch immer gleich: Ruhe bewahren und nicht zahlen. Es zu ignorieren, sei dennoch keine Lösung.
Wie kann man seine Identität schützen?
Grundlegend für den Schutz Ihrer Identität ist ein sorgsamer Umgang mit persönlichen Daten. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät dazu, sich genau zu überlegen, auf welchen Internetseiten persönliche Daten angegeben werden. Man solle zudem immer auf verschlüsselte Seiten achten, um Risiken zu minimieren. Nicht auf hochwertige Gewinne oder ähnliche Versprechen hereinfallen, da diese häufig nur zur Datensammlung dienen. Ehe Schriftstücke, die sensible Daten enthalten, in der Papiertonne landen, sollten sie geschreddert werden. Zudem wäre es ratsam, auf Rechner und Smartphone ein gutes Antiviren-Programm zu installieren. E-Mails mit Anhängen nur öffnen, wenn man dem Absender vertraut. Regelmäßig Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen auf unbekannte Transaktionen überprüfen, um einen Missbrauch frühzeitig zu erkennen. Wo immer es möglich ist, sollte die Zwei-Faktor-Authentifizierung aktiviert werden, da diese eine zusätzliche, starke Sicherheitsebene darstellt.
Ein Beispiel: Jemand hat auf ihren Namen einen Vertrag geschlossen und sie erhalten eine Rechnung. Einer der ersten Schritte sei es, eine Strafanzeige bei der örtlichen Polizei zu stellen und damit Beweise gesichert werden können. Bei den Ermittlungen lege die Polizei ihr Hauptaugenmerk auf Auswertung digitaler Spuren. „Zudem arbeitet die Polizei eng mit den Unternehmen zusammen, bei denen die betrügerisch erlangten Daten verwendet wurden“, erklärt Teschke. Es empfehle sich zudem eigenständig den Absender der Rechnung zu kontaktieren und die Rechnung zurückzuweisen beziehungsweise vom Widerrufsrecht gebrauch machen, so die Verbraucherzentrale. Dafür hält diese auch mehrere Musterbriefe parat. Dabei nie das Setzen von Fristen vergessen. Die Beweislast liegt schlussendlich beim Anbieter. Es empfehle sich zudem den Missbrauch der Daten bei der Schufa zu melden. Und falls alle Stricke reißen, gäbe es immer noch die Möglichkeit sich bei der Verbraucherzentrale einen Beratungstermin zu buchen.
Im Falle des Rotenburgers konnte die Polizei ihn überführen. Er hatte mit seiner Handynummer ein falsches E-Mail-Konto angelegt. Für seine Tat wurde er zu einer Geldstrafe sowie der Rückzahlung der entstandenen Schulden verurteilt.
