Drogenhandel fliegt auf – Höpfigheimer Kokain-Dealer muss in den Knast

Die Razzia vom 1. April dieses Jahres ist im kleinen, beschaulichen Höpfigheim immer noch in aller Munde. Knallgeräusche und ein stattliches Polizeiaufgebot bildeten die Kulisse bei der Verhaftung des 57-Jährigen, bei dem auch noch zehn scharfe Patronen gefunden wurden. Das Amtsgericht in Stuttgart-Bad Cannstatt verurteilte ihn und zwei weitere Beteiligte an einem Kokainhandel jetzt zu Haftstrafen.

Die Vorarbeit zum „Action-Day“ mit insgesamt 34 vollstreckten Haftbefehlen, wie ihn eine Polizistin als Zeugin nannte, hatte die italienische Polizei geleistet. Sie hatte im Jahr 2021 zwei der Angeklagten in deren Wagen belauscht. Hintergrund waren größer angelegte Ermittlungen gegen mutmaßliche Gewaltverbrecher, erklärte der Staatsanwalt, der von einem „Beifang“ sprach: „Dieser Fall hat nichts mit der Mafia zu tun.“

Nun sind vier Jahre verstrichen – die Ermittler brauchten bis zur Verhandlung vor dem Cannstatter Amtsgericht einen langen Atem. Die Polizei musste parallel die anderen Fälle weiterverfolgen und entschied sich, gegen die kleinen Fische erst später vorzugehen. Demnächst soll es zu anderen Ermittlungen einen größeren Strafprozess vor dem Landgericht Heilbronn geben, erklärte der Staatsanwalt auf Nachfrage. Einer der Angeklagten stamme aus Waiblingen.

Der Plan war, Gastronomiebetriebe zu beliefern

Was aber hatte der Höpfigheimer mit dem Kokain vor? Mit seinem Geschäftspartner, einem mitangeklagten ehemaligen Betreiber einer Pizzeria, plante er, mehrere Gastronomiebetriebe mit dem Rauschgift zu beliefern. „Wir müssen sofort los, um 50 Gramm zu laden“, hielt die Polizei im Abhörprotokoll fest. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass es sich um Kokain handelte.

Zu Kokain passten die in den Gesprächen angeführten Einkaufspreise sowie die Gewinnmargen von zweimal 1250 Euro und die Ängste des Geschäftspartners in eine Polizeikontrolle zu geraten. Lieber 2000 Euro wegwerfen als zwei Jahre im Knast zu verbringen, soll einer der Angeklagten sinngemäß gesagt haben.

Als völlig haltlos sah das Gericht die Beteuerung des Höpfigheimers an, nur mit 20 statt 50 Gramm gehandelt zu haben. Von 20 Gramm sei nie die Rede gewesen und damit nicht belegbar, führte die Richterin an. Sie wertete das Leugnen der Menge negativ, als sie das Strafmaß für den Höpfigheimer festlegte: Er muss für ein Jahr und acht Monate hinter Gittern. „Besondere Gründe“ für eine Aussetzung zur Bewährung erkannte die Richterin nicht. Eine Abschiebung nach Italien stehe im Raum.

Der Anwalt plädierte für eine Bewährungsstrafe

Der Anwalt des 57-Jährigen hatte zuvor in seinem Plädoyer darauf hingewiesen, dass sein Mandant immer gearbeitet habe und in Teilen geständig gewesen sei. Es sei nicht nachvollziehbar, wenn man ihm keine positive Sozialprognose gebe. Er habe rund sieben Monate in Untersuchungshaft verbracht – „das ist ausreichend“.

Haftstrafen zur Bewährung erhielten hingegen die beiden anderen Angeklagten. Zu einem Jahr verurteilte das Gericht den 42-jährigen ehemaligen Inhaber einer Pizzeria. Er hatte bei einem ersten Treffen rund 15 Gramm Kokain gekauft. Als Vermittler trat der 54-jährige Mitangeklagte auf, der zu einem Jahr, vier Monaten und zwei Wochen verurteilt wurde.

Auf die Patronen und die ebenfalls gefundenen Schlagringe verzichteten die jeweilige Angeklagten – die Gegenstände bleiben in der Verwahrung. Ein Schlagring hat an den Seiten zwei scharfe Klingen. Einer der Anwälte hatte im Laufe der Verhandlung erklärt, sein Mandant habe sich aus einer gewissen Sammelleidenschaft eine solche Waffe zugelegt.

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