Drogenprozess: Gericht stellt Verfahren gegen 32-Jährigen ein

Justiz

Drogenprozess: Gericht stellt Verfahren gegen 32-Jährigen ein

Nach jahrelanger Verzögerung endet der Drogenhandel-Prozess in Bad Hersfeld mit einer Einstellung und dem Verzicht auf beschlagnahmtes Geld.

Rotenburg / Bad Hersfeld – Mehr als sechs Jahre nach den Taten ist vor dem Amtsgericht Bad Hersfeld ein Verfahren gegen einen heute 32-jährigen Mann aus dem Landkreis zu Ende gegangen. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, in insgesamt 33 Fällen mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben – teils in nicht geringer Menge.

Der Prozess fand vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Adriana Schellenberger statt. Die Anklage führte Staatsanwalt Lang, die Verteidigung übernahm Hans J. Hauschild.

Nach der Anklageschrift soll der 32-Jährige zwischen August 2018 und Juni 2019 in Rotenburg mit Cannabis und Amphetamin gehandelt haben. In 14 Fällen habe er jeweils ein Kilogramm Marihuana bei einem Mann in dessen Rotenburger Wohnung gelagert und es nach etwa einer Woche wieder abgeholt. Als Gegenleistung für die Aufbewahrung soll er dem Mann jeweils 40 Gramm Marihuana überlassen haben. Bei einer Hausdurchsuchung waren außerdem rund 160 Gramm Marihuana, drei Tabletten MDMA und Verpackungsmaterial gefunden worden.

Als die Anklage verlesen wurde, kam es kurz zu einer angespannten Stimmung im Saal. Staatsanwalt Lang unterbrach die Lesung, als sich Hauschild mit seinem Mandanten austauschte, und fragte trocken, ob die beiden fertig seien. Der Verteidiger reagierte gereizt und entgegnete, der Staatsanwalt solle sich „nicht so wichtig machen“ und weiterlesen. Nach kurzem Schweigen wurde die Verlesung fortgesetzt.

In seiner anschließenden Stellungnahme erklärte Hauschild, der Zeuge, der die Drogen aufbewahrt und bereits früher ausgesagt hatte, würde seine damaligen Aussagen widerrufen, sollte er erneut gehört werden. „Die ganzen Aussagen sind falsch“, sagte Hauschild wörtlich. Fiele die Zeugenaussage weg, bliebe von der Anklage nicht mehr viel übrig – für die wenigen verbleibenden Fälle komme allenfalls eine kleine Geldstrafe in Betracht.

Hauschild kritisierte zudem die lange Verfahrensdauer. Der Fall hätte, so der Verteidiger, schon vor Jahren verhandelt werden müssen. Eine Gesamtstrafe sei nun nicht mehr möglich, das müsse berücksichtigt werden. Er schlug vor, das Verfahren zu beenden, wenn sein Mandant auf die beschlagnahmten Geldbeträge – insgesamt knapp 5000 Euro – zugunsten der Staatskasse verzichte.

Staatsanwalt Lang zeigte sich dem Vorschlag nicht abgeneigt. Er erinnerte daran, dass der Angeklagte bereits 2020 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden war. Diese war unter der Auflage einer Therapie zur Bewährung ausgesetzt worden. Würde man das Verfahren weiterverfolgen, stünde erneut eine Freiheitsstrafe im Raum. „Mir wäre es nicht recht, sie noch einmal durch eine Bewährung zu treiben“, sagte er. Zudem seien Teile der Anklageschrift zum damaligen Tatzeitpunkt zwar noch strafbar gewesen, heute aber nicht mehr.

Richterin Schellenberger schloss sich der Argumentation weitgehend an. Sie sagte, sie hätte mit einer Geldstrafe gut leben können – bei einer Freiheitsstrafe nach sieben Jahren aber schwieg sie und ließ den Satz im Raum stehen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft stellte das Gericht das Verfahren schließlich ein.

Als die Sitzung endete, wandte sich Hauschild noch einmal an seinen Mandanten: „Die Kohle ist weg, das Ding ist durch“, sagte er – und packte seine Unterlagen zusammen.

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