Eigentümer wehren sich gegen Denkmalschutz für Sep-Ruf-Haus

Denkmalstreit

Eigentümer wehren sich gegen Denkmalschutz für Sep-Ruf-Haus

Ein Haus des deutschen Architekten Sep Ruf wird unter Denkmalschutz gestellt. Der Eigentümer wehrt sich und spricht von „Teilenteignung“.

Gmund – Walter Immler ist durchaus ein Mann von Welt, leitet ein international tätiges IT-Unternehmen. Seit heuer versteht er die Welt nicht mehr. Sein Haus am Herzogweg in Gmund wurde überraschend als Denkmal eingestuft. Der deutsche Architekt und Designer Sep Ruf (1908-1982) ließ es 1937/38 als sein erstes eigenes Wohnhaus am Tegernsee erbauen, die Erweiterung erfolgte 1946. Mehrfach hat es die Besitzer gewechselt, immer wieder wurde es umgebaut. Von zwölf großen Veränderungen sind sechs dokumentiert. Doch nie spielte der Denkmalschutz eine Rolle.

1997 hat Walter Immler das Haus erworben. „Wir haben es innen und außen generalsaniert“, berichtet der Eigentümer. Das Hauptgebäude sei entkernt und energetisch saniert worden, die Außenanlagen um- und neugestaltet. Ein paar Wandlampen, Türgriffe und Beschläge, auch eine Zwischenwand im ersten Stockwerk sind von der Anfangszeit noch übrig. 32 Fenster, in ihrer hohen Form prägend für das Anwesen, ließ Immler auf Maß anfertigen. Zuletzt war das Dach dran. Holzschindeln wurden durch Flachdachziegel vom Typ Universo 14 ersetzt. „Fast 30 Jahre waren wir völlig frei, und jetzt plötzlich kommt der Denkmalschutz und schränkt unsere Verfügung drastisch ein?“ Täglich stellen sich Walter Immler und seine Frau Ursula diese Frage.

Die Dinge nahmen ihren Lauf, als die Immlers im März 2023, nichtsahnend, bei der Gemeinde eine Anfrage zur Aufstockung ihres Hauses einreichten. Der Bebauungsplan Nummer 33 „Ackerberg“ wurde dafür geändert, er ist inzwischen rechtskräftig. Der Fachbereich Denkmalschutz am Landratsamt war beteiligt, wies jedoch nur auf bodendenkmalpflegerische Belange hin. Anfang August flatterte den Immlers ein Brief vom Landesamt für Denkmalpflege ins Haus mit der Nachricht, dass das Haus neu in die Denkmalliste aufgenommen werde.

Walter Immler will das nicht hinnehmen. „Es macht einen erheblichen Unterschied, ob eine denkmalgeschützte Immobilie erworben wird oder ob es zu einer Nachnominierung kommt“, protestierte er sogleich in einer Mail an Detlef Knipping, Referatsleiter im Landesamt, und führte weiter an, dass weder zinsgünstige Darlegen noch Steuervorteile mehr genutzt werden könnten – Vorteile, die das Landesamt unter anderem anführt.

Vielmehr würden kostenpflichtige Erhaltungspflichten auferlegt. Vor allem werde der Verkaufswert der Immobilie in dieser Lage drastisch reduziert. „Durch den nachträglichen Denkmalschutz werden wir teilenteignet“, stellt Immler fest und stützt sich dabei auf Expertisen renommierter Immobilienmakler. „Wir sprechen hier von einem Millionenschaden.“

Fest überzeugt ist Immler, dass die Denkmaleigenschaft ausschließlich auf die Bedeutung der Person Sep Rufs abgestellt und der Zustand des Objekts nicht neutral bewertet worden sei. Ein wesentlicher Teil der Begründung stamme nämlich aus einer Veröffentlichung über das Leben und Werk Sep Rufs, veröffentlicht unter anderem auf der Homepage der Sep Ruf Gesellschaft, in der Mitglieder aus Vorstand und Kuratorium Ämter im Landesamt für Denkmalschutz innehaben. „Diese inhaltliche und personelle Verknüpfung zwischen Landesamt und einer Interessengemeinschaft ist nicht tragbar“, betont Walter Immler, der dies wiederum in einer Mail an Detlef Knipping moniert.

Knipping weist die Zweifel an der Objektivität per Mail zurück. Gerade die Verwendung wissenschaftlicher Literatur, so der Referatsleiter, trage zur Objektivierung der Denkmalerkenntnis bei.

Wie sich der Streit noch entwickelt, ist offen. Die Gemeinde Gmund steht auf der Seite von Familie Immler. „Wir haben unsere Zweifel an der Authentizität des Gebäudes dem Landesamt fristgerecht mitgeteilt“, sagt Bauamtsleiterin Christine Wild. Walter Immler schließt nicht aus, in einem nächsten Schritt das Verwaltungsgericht zu bemühen.

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