Faktencheck Asyl in Sachsen: 2025 deutlich weniger Anträge – nur jeder zehnte ist noch erfolgreich

Die politischen Debatten auf Landes- und Bundesebene werden immer wieder vom Thema Migration geprägt. Auf dieser Seite finden Sie Fakten zur Aufnahme von Geflüchteten in Deutschland, zur Bearbeitung von Asylanträgen bis hin zur konkreten Unterbringung in Leipzig. Die Informationen stammen vom Amt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), aus Anfragen im Bundestag, von der Landesdirektion Sachsen sowie von den Städten Leipzig und Dresden. Sie werden monatlich aktualisiert.

Wie viele Geflüchtete kommen nach Deutschland und Sachsen?

Seit 2013 übersteigt die Zahl an Personen, die in Deutschland jährlich um Asyl bitten, kontinuierlich die Marke von 100.000 Anträgen. Das erste Mal wurde 1980 in der damaligen Bundesrepublik dieser Wert innerhalb von zwölf Monaten erreicht, in den 1990er Jahren kam es aufgrund des Balkankrieges erstmals mehrere Hunderttausenden Asylanträgen innerhalb eines Jahres. Der bisherige Höhepunkt wurde 2016 mit fast 750.000 Asylanträgen erreicht. In dieser Grafik sehen Sie, wie sich die Zahlen über die Jahre entwickelt haben.

Um Behörden und Bevölkerung regional nicht zu überlasten, werden Asylbewerberinnen und -bewerber während der Bearbeitung ihrer Anträge auf die 16 Bundesländer verteilt. Dabei kommt der sogenannte Königssteiner Schlüssel zu Anwendung – ein Berechnungsverfahren, das regionales Steueraufkommen und Bevölkerungszahl berücksichtigt. In Sachsen werden etwa fünf Prozent der Geflüchteten untergebracht.

Im vergangenen Jahr wurden in Sachsen mehr als 11.000 Asylanträge gestellt. Im Jahr 2025 sind die Zahlen bislang deutlich niedriger, bis Ende September sind es erst gut 4800 neue Anträge im Freistaat geworden – etwas mehr als die Hälfte im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Vorjahr.

Wie viele Geflüchtete werden anerkannt oder müssen gehen?

In den vergangenen Jahren erhielt etwa ein Viertel der Antragsteller in Deutschland überhaupt Asyl. In den Landesbehörden des BAMF werden die Anträge inhaltlich geprüft. Neben den bewilligten Asylverfahren kamen über Jahre hinweg meist weitere 25 Prozent hinzu, bei denen die Antragstellenden subsidiärem Schutz erhalten oder ein Abschiebeverbot bestimmt wird. Das passiert, wenn die Geflüchteten zwar formal kein Anrecht auf Asyl haben, ihnen in ihrem Heimatland aber ernsthafter Schaden droht.

Im Jahr 2025 hat sich die Situation nun deutlich verändert. Bis April wurde nur noch jeder zehnten Asylanträge positiv beschieden und subsidiärer Schutz wird nur noch sehr selten gewährt. In den ersten neun Monaten des Jahres wurden somit 82 Prozent aller Anträge abgelehnt.

Wenn Asylanträge abgelehnt wurden, soll das Bundesinnenministerium die Ausreise organisieren. Dies passiert einerseits über freiwillige Ausreisen, aber auch über Abschiebungen auf dem Luft-, Land- und Seeweg (beispielsweise am Flughafen Leipzig) oder mithilfe der Rückführung an andere EU-Länder, in denen die Asylsuchenden ursprünglich ihren Antrag gestellt haben. Dabei kommt das sogenannte Dublin-Verfahren des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) zur Anwendung. Im Vergleich zur Zahl der abgelehnten Anträge von aktuell jährlich etwa 100.000 bis 150.000 wird aber nur ein Teil tatsächlich abgeschoben. Die Rückführungen fallen in der Regel in die Zuständigkeit der Bundesländer oder an die Bundespolizei.

Wer beantragt Asyl in Deutschland und Sachsen?

Es sind überwiegend junge Menschen, die in Deutschland um Asyl bitten – darunter eine erhebliche Zahl von Kindern und Jugendlichen. Im Bereich der Minderjährigen sind die Geschlechter deutlich ausgeglichener verteilt als bei den erwachsenen Geflüchteten. Hier gibt es deutlich mehr Männer als Frauen.

Bei den Herkunftsländern liegt auch weiterhin das von Diktatur und Bürgerkrieg geprägte Syrien in Deutschland an erster Stelle. Dahinter folgen regional zum Teil unterschiedliche Herkunftsländer, in der Region Leipzig gehört Venezuela als Heimatland vieler Geflüchteter dazu, aktuell aber auch Vietnam und Tadschikistan und Afghanistan.

Wo werden Geflüchtete in Sachsen untergebracht?

Nach Ankunft in Deutschland werden Geflüchtete in sogenannte Erstaufnahmeeinrichtung der Bundesländer gebracht. Dort wohnen die Ankommenden, bis ihr Asylantrag beim BAMF gestellt wurde und die Verteilung auf andere Bundesländer nach dem Königssteiner Schlüssel vollzogen werden kann.

In Sachsen gibt es 17 Erstaufnahmeeinrichtungen, drei davon in Leipzig sowie eine in Schkeuditz (Dölzig) sowie in Rötha. Im September waren die verfügbaren 6325 Plätze zu 82 Prozent ausgelastet.

Darüber hinaus betreiben die Kommunen Gemeinschaftsunterkünfte, in denen die Asylbewerber während der Bearbeitung der Anträge untergebracht sind. Aufgrund der oftmals fehlenden Möglichkeiten, nach Bewilligung des Antrags eine eigene Wohnung finden zu können, leben viele Geflüchtete aber auch deutlich länger in den Gemeinschaftsunterkunften. Auf der folgenden Karte sind alle Standorte von Erstaufnahmen- und Gemeinschaftsunterkünften verzeichnet. Hin zu kommenden mehrere Notunterkünfte in Zeltstädten.

Sollten Sie Anregungen zu den Infografiken oder Informationen auf dieser Seite haben, schreiben Sie uns gern: [email protected].

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