Führerschein: Alles zu den neuen EU-Regelungen

Die Erweiterung der Klasse B auf 4,25 Tonnen wird Wohnmobil-Fans freuen

Das Europäische Parlament hat eine Überarbeitung der EU-Führerscheinregelungen beschlossen. Neben neuen Anforderungen für Fahrschülerinnen und Fahrschüler enthält die Reform Maßnahmen zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Führerscheinentzugs für rücksichtslose Verkehrsteilnehmende. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit in der EU zu erhöhen.

Neue Ausbildungsinhalte und digitaler Führerschein

Künftig sollen Fahrschüler stärker über Gefahren wie den toten Winkel und die Nutzung von Smartphones im Straßenverkehr informiert werden. Auch der Schutz ungeschützter Verkehrsteilnehmer wie Kinder, Radfahrer und Fußgänger wird intensiver thematisiert.

Zudem wird der digitale Führerschein eingeführt, der über das Smartphone abrufbar sein wird. Die EU-weite Verfügbarkeit ist bis spätestens 2030 vorgesehen.

Einheitliche Probezeit und BF17 in allen Mitgliedsstaaten

Die bereits in Deutschland geltende Probezeit von mindestens zwei Jahren wird europaweit verbindlich. Während dieser Zeit gelten in allen Mitgliedsstaaten strengere Sanktionen bei Alkohol- oder Drogenverstößen.

Darüber hinaus wird das Begleitete Fahren ab 17 Jahren (BF17) EU-weit eingeführt. Mitgliedsstaaten haben künftig außerdem die Möglichkeit, begleitetes Fahren auch für Lkw-Klassen wie C, C1 und C1E anzubieten. Der ACE Auto Club Europa begrüßt die europaweite Einführung von BF17 als Beitrag zur Verkehrssicherheit und zur Mobilität junger Menschen, kritisiert jedoch, dass die Möglichkeit eines begleiteten Fahrens ab 16 Jahren, die das Unfallrisiko weiter reduzieren könnte, nicht enthalten ist.

Erweiterung der Klasse B

Führerscheininhaber der Klasse B dürfen künftig Wohnmobile bis 4,25 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fahren. Zusätzliche Ausbildung oder Prüfungen können je nach Mitgliedsstaat erforderlich sein. Der ACE bewertet diese Anpassung positiv, da die bisherige Grenze von 3,5 Tonnen für viele moderne Wohnmobile nicht ausreichend war.

Gesundheitstests für ältere Fahrer nicht verpflichtend

Ein verpflichtender Gesundheitstest ab 70 Jahren wurde nicht eingeführt. Künftig entscheiden die Mitgliedsstaaten, ob bei Ausstellung oder Verlängerung eines Führerscheins ärztliche Untersuchungen oder Selbsteinschätzungen erforderlich sind. Der ACE hält verpflichtende Tests oder generelle Selbsteinschätzungen für problematisch und empfiehlt stattdessen freiwillige Rückmeldefahrten, um die Fahrsicherheit älterer Menschen praxisnah zu prüfen.

EU-weite Anerkennung von Führerscheinentzug

Entzug, Aussetzung oder Einschränkung einer Fahrerlaubnis sollen künftig in allen Mitgliedsstaaten anerkannt werden. Bisher galten Fahrverbote oft nur im Land des Delikts. Mit der neuen Regelung werden Sanktionen wie bei Trunkenheitsfahrten, erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Drogenfahrten oder schweren Unfällen EU-weit durchgesetzt.

ACE fordert mehr Anreize für BF17

“Die neue Richtlinie wird die Sicherheit auf Europas Straßen erhöhen”, erklärt Sven-Peter Rudolph, Vorsitzender des ACE. Die Standardisierung von Probezeit und begleitetem Fahren unterstütze junge Menschen, sicherer unterwegs zu sein. Gleichzeitig weist der ACE auf rückläufige Teilnahmezahlen beim BF17 hin: 2024 wurden rund 30 Prozent weniger praktische Prüfungen abgelegt als 2023. Mehr Fahrpraxis unter Aufsicht senkt nachweislich das Unfallrisiko.

Der ACE fordert deshalb gezielte Anreize zur Teilnahme am BF17, etwa durch frühere Antragsmöglichkeiten und eine stärkere Informationskampagne, um die Vorteile des begleiteten Fahrens vollständig auszuschöpfen.

Related Post

Leave a Comment