Die Untersuchung eines Kranichs, der zwischen Vöhrum und Hämelerwald gefunden wurde, hat einen Seuchenbefund ergeben, bei dem das Virus der Geflügelpest nachgewiesen wurde. Das teilt der Landkreis Peine mit. Die Geflügelpest ist eine Tierseuche, die zu großen Tierverlusten und erheblichen wirtschaftlichen Schäden führen kann. Die Infektion mit diesem Virus führt bei Geflügel und teilweise auch bei anderen Vögeln zu schweren Krankheitserscheinungen mit Todesfällen.
Der Landkreis Peine appelliert daher an alle Geflügelhalter – sowohl kommerzielle Betriebe als auch Hobbyhalter – sich ab sofort mit der Situation auseinanderzusetzen und vorbeugende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. In jeder Geflügelhaltung komme es besonders auf die Einhaltung der ohnehin gesetzlich vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen an. Dazu gehöre das Wechseln des Schuhwerks (Stallschuhe nur für den Stall), das Anlegen von Schutzkleidung über der Alltagskleidung, das Händewaschen vor Betreten der Geflügelhaltung, erneuter Wechsel des Schuhwerks, Ablegen der Schutzkleidung und erneutes Händewaschen nach Verlassen der Geflügelhaltung sowie ein Verbot des Zutritts Dritter.
Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln verhindern
Auch sollte der Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln, insbesondere Wasservögeln, verhindert werden. Dabei helfe unter anderem die Nutzung von engmaschigen Netzen und Fütterung von Geflügel in Freiland- oder Auslaufhaltung nur an Stellen, die nicht für bestimmte Wildvogelarten zugänglich sind. Dazu gehören unter anderem Kraniche, Wildgänse, Wildenten, Schwäne, Möwen, Greifvögel, Eulen, Störche und Fasane.
Geflügel darf auch kein Oberflächenwasser trinken, zu dem Wildvögel Zugang haben. Außerdem seien Futter, Einstreu und sonstige Einrichtungsgegenstände mit Tierkontakt für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren. Diese Maßnahmen dienten dazu, die Einschleppungsgefahr der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände zu minimieren.
Was Geflügelhalter jetzt tun sollten
„Geflügelhalter sind verpflichtet, vermehrte Todesfälle und unklare Krankheitsfälle im eigenen Geflügelbestand durch den eigenen Tierarzt untersuchen zu lassen. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist eine veterinärmedizinische Untersuchung durch den Hoftierarzt vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Aviären Influenza-Infektion auszuschließen“, wird Katja Schröder, stellvertretende Kreissprecherin zitiert.
Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim Landkreis Peine, Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung und der Tierseuchenkasse registriert worden sein, müsse dieses unverzüglich nachgeholt werden.
Lesen Sie auch
-
Geflügelpest bei Wildvögeln im Landkreis Gifhorn angekommen
-
Endlich – diese Ortschaft im Kreis Peine erhält neues Dorfgemeinschaftshaus
Wie das Virus auf den Menschen und andere Haustiere wirkt
Das Virus ist laut Landkreis für den Menschen und auch für andere Haustiere wie Hunde und Katzen ungefährlich. Nur bei einem sehr intensiven Kontakt sei eine Ansteckung möglich. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet in der Regel nicht statt. Der Verzehr von vollständig durchgegartem Geflügelfleisch und Eiern ist unbedenklich.
Verendete Tiere sollten zur Sicherheit nicht angefasst werden, da sie auch andere Krankheiten übertragen könnten.
Tote Wildvögel sollten dem Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung ausschließlich per E-Mail an [email protected] unter genauer Angabe des Fundortes (ggf. mit Koordinaten) mitgeteilt werden.
Mehr wichtige Nachrichten aus dem Landkreis Peine lesen:
- Das Derby – ein Bodenstedter hat sich bei den Farben längst entschieden
- Psychisch Kranke backen Torten im Peiner Cafe Mitte
- Happy End – so hat die Bevölkerung diesen Schützenverein im Kreis Peine gerettet
- Friedenstreck: Peiner Traum endet, die Mission geht weiter
- Diese Peinerin schafft es in die Spiegel-Bestsellerliste
- „Achterbahn der Gefühle“ – so lebt eine Peinerin mit dieser schweren Krankheit
- Umstrittene Arbeitspflicht für Flüchtlinge: Folgt nach Peine auch Salzgitter?
