Gesetzesnovelle: Energiespeicher weiter im Schatten des Gases

Die Regierung plant Milliarden für Gasspeicher ein, während private Investoren 200 Milliarden in Stromspeicher stecken wollen – ohne Erfolg.

Der Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes befasst sich unter dem Begriff “Energiespeicher” ausschließlich mit Gasspeichern und sieht vor, dass die Verbraucher von der Gasspeicherumlage entlastet werden. Denn künftig sollen die Kosten nicht mehr allein die Gaskunden belasten, sondern auch die Steuerzahler, die nicht zu den Gaskunden zählen.

Fokus nur auf Gasspeicher

Der Gesetzesentwurf erwähnt nur Gasspeicher als Energiespeicher und fokussiert damit vollständig auf die Speicherung fossiler Energie. Dabei wird ausgeblendet, dass die Marktsituation für die größten Erdgasspeicher als Porenspeicher im Markt im Verbund mit den LNG-Lieferungen per Schiff drastisch erschwert hat und die Speicherbetreiber zusätzliche Gelder für den Weiterbetrieb ihrer Speicher fordern.

Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, hat beispielsweise Uniper die Stilllegung des Speichers Breitbrunn am Chiemsee bei der Bundesnetzagentur beantragt. Falls diese den Forderungen nicht nachkommt, ist nicht gänzlich auszuschließen, dass der Speicher in die Insolvenz geschickt wird.

Um dies zu verhindern ist inzwischen eine Betriebskostenumlage nach französischem Vorbild im Gespräch, die nach einer Verabschiedung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes voll zulasten der Steuerzahler gehen würde, da man ja die Gaskunden grundsätzlich entlasten wollte.

Da mit der CO2-Abgabe ab 2027 die Kosten für den Gasbezug steigen werden und Gasversorger wie in Mannheim den Rückbau ihrer Gasversorgung schon angekündigt haben, würden die Kosten für die verbleibenden Gaskunden zusätzlich steigen, weil die Netzkosten auf immer weniger Abnehmer umgelegt werden müssten.

Deutschland droht eine Flexibilitätslücke bei der Stromversorgung

Mit ihrem Schwerpunkt auf der Gasspeicherung und dem Bau von Gaskraftwerken, für welche sich bislang kein Investor abzeichnet, hat Wirtschaftsministerin Reiche die Flexibilitäten im Stromnetz voll auf die Verbrennung von Gas und die Bau- sowie Betriebs-Subvention durch den Steuerzahler gesetzt.

Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) mahnt inzwischen einen Anpassungsbedarf bei der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) an, um insbesondere den Hochlauf der notwendigen Flexibilität durch Energiespeicher zu ermöglichen.

Aus seiner Sicht enthält die geplante Novelle des EnWG zwar wichtige Fortschritte, weist jedoch weiterhin Leerstellen zu wichtigen Zukunftsthemen auf. Nachbesserungen hinsichtlich der Flexibilitäten durch Stromspeicher seien dringend geboten. Darauf wies der BVES im Rahmen der Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestages hin.

Energiespeicher seien nicht nur entscheidendes Flexibilisierungswerkzeug, sondern sie seien Grundvoraussetzung für ein versorgungssicheres und kosteneffizientes Energiesystem. Sie nähmen Erzeugungsspitzen auf, stellten Energie bei steigendem Bedarf wieder zur Verfügung und stabilisierten damit die Preise und senkten Redispatchkosten.

Stromspeicher benötigen keine Subventionen durch den Steuerzahler

Jahrelang hieß es, wir bräuchten mehr Speicher im Energiesystem, um die volatile Stromproduktion der Erneuerbaren zu puffern. Jetzt kommen endlich die Speicher, aber jetzt werden sie durch Bürokratie und Blockaden ausgebremst. Es ist dabei jedoch auch nicht auszuschließen, dass so mancher Energieversorger den überkommenen Vorstellungen anhängt, Energie grundsätzlich in Form fossiler Energieträger zu liefern.

″Die Branche plant, in den kommenden zehn Jahren über 200 Milliarden Euro privatwirtschaftlich – ohne Subventionen oder Zuschüsse – in Energiespeicher für die Systemstabilität zu investieren″, erklärte Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES.″Mit diesen Investitionen entsteht eine neue Säule, die den Wirtschaftsstandort Deutschland stärkt und gleichzeitig unsere Position als Technologie- und Innovationsstandort in Europa wieder festigen kann.″

Dennoch drohe Deutschland eine Speicherlücke. Windelen mahnt:

Viele Projekte stocken – nicht wegen Kapitalmangels, sondern aufgrund nicht vorhandener Netzanschlussverfahren, langwieriger Genehmigungsprozesse und regulatorischem Flickenteppich. Gleichzeitig werden Netzanschlussbewerber teils gegeneinander ausgespielt – mit der Folge eines Investitionsstaus in der Energiespeicherbranche und Verzögerungen in der Umsetzung der Energiewende.

Die notwendigen rechtlichen Regelungen für mehr Rechtssicherheit und Investitionssicherheit beim Bau von kommerziellen Speichern liegen seit Langem und in einem breiten Konsens beschlussfertig auf dem Tisch. Doch sind sie auch im aktuellen Gesetzgebungsverfahren leider wiederum nicht zu finden.

″Die Speicherbranche steht bereit – innovationsstark, investitionsbereit und lösungsorientiert″, betonte Windelen.

Die Politik kann durch gezielte Regelungen Vertrauen schaffen, um endlich Tempo aufzunehmen für den Standort Deutschland. Die Transformation des deutschen Energiesystems ist eine gemeinsame Aufgabe. Bund, Länder, Kommunen und Unternehmen müssen an einem Strang ziehen. Nur durch Austausch, Transparenz und enge Zusammenarbeit entsteht ein Energiesystem, das sicher, kosteneffizient und nachhaltig ist.

Related Post

Leave a Comment