Düsseldorf. Karneval ist für viele die schönste Zeit, um ausgelassen zu feiern. Natürlich gehören da auch jecke Verkleidungen zu. Doch welche rechtlichen und ethischen Grenzen gibt es dabei?
Die fünfte Jahreszeit wird jedes Jahr im Rheinland ausgelassen gefeiert. Neben Liedern zum Mitsingen und ausgelassener Stimmung gehören auch bunte Kostüme zum Karneval einfach dazu. Der Kreativität sind dabei keine Grenzen gesetzt. „Es gibt keine Kostümpolizei. Jeder kann tragen, was er will“, sagt ein Sprecher der Polizei Düsseldorf.
Trotzdem sollte man bei gewissen Outfits aufpassen. Wir erklären im Folgenden, auf welche Kostümierungen Sie besser verzichten sollten und welche Accessoires sogar komplett verboten sind.
Dienstuniformen
Echte Uniformen von Polizisten oder andere Dienstuniformen dürfen im Karneval nicht getragen werden. Dazu zählen auch Verkleidungen, die dem Original zum Verwechseln ähnlich sehen. Grund dafür ist, dass es so möglichst nicht zu Verwechslungen mit echten Polizisten kommen soll. Auch Berufspolizisten dürfen ihre Uniform privat beim Feiern nicht tragen. Ein Arztkittel oder ein Kostüm, das klar als solches zu erkennen ist, ist aber natürlich kein Problem und allen Narren erlaubt.
Waffenattrappen
Wer meint, sein Kostüm mit einer Waffenattrappe kombinieren zu müssen, der sollte das besser lassen. Ähneln die Attrappen nämlich echten Waffen zu sehr, handelt es sich um sogenannte „Anscheinswaffen“. Diese dürfen in der Öffentlichkeit nicht getragen werden. Wer trotzdem mit einer solchen Attrappe erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.
Verfassungswidrige Kostüme und Symbole
Auch wenn an Karneval vermeintlich Narrenfreiheit gilt, dürfen verbotene Symbole auch an diesen Tagen weder getragen noch in irgendeiner Form gezeigt werden. Dazu zählen vor allem rechtsextremistische Symbole. Auch Abzeichen oder der Hitlergruß sind im Karneval strengstens verboten. Werden diese Symbole oder Abkürzungen an Karneval getragen, handelt es sich sogar um einen Straftatbestand. Laut dem Portal „bußgeldkatalog.org“ drohen auch hier Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro oder sogar eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren. Zu den Verboten zählen beispielsweise auch Verkleidungen als Adolf Hitler oder Dschihadist.
Problematisch: Kulturelle Aneignung
Das Tragen von Kostümen, die wichtige kulturelle Symbole oder Kleidungselemente einer anderen Kultur nachahmen, ist nicht verboten, gesellschaftlich aber problematisch, da dies als kulturelle Aneignung wahrgenommen werden kann. Beispiele hierfür sind „Indianer“- oder „Geisha-Kostüme”.
Übrigens gelten diese Regeln und Empfehlungen natürlich nicht nur an Karneval, sondern auch an allen anderen Tagen – wie an Halloween. Das ist in den USA das Ereignis des Jahres, an dem sich zahlreiche Menschen verkleiden. Dort waren die beliebtesten Halloween-Kostüme in den vergangenen Jahren bei Erwachsenen Hexe, Vampir und Superheld. Allesamt auch in Deutschland erlaubt. Kinder verkleideten sich am liebsten als Prinzessin, Superheld oder Spider-Man. Und damit auch alle Familienmitglieder im Halloween-Fieber sind: Ihre Hunde und Katzen steckten die Amerikaner am häufigsten in ein Kürbis-Kostüm.
(albo boot)
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