Ruhestand am Strand
Kaum einer kennt sie: Steuerfalle für Rentner im Ausland – welche Pflichten zu beachten sind
Deutsche Rentner im Ausland erhalten Schockpost vom Finanzamt: Plötzlich sollen sie Tausende Euro Steuern nachzahlen. Doch es gibt einen legalen Ausweg.
Frankfurt – Ein Traum wird zum Albtraum: Der Ruhestand unter Palmen in Thailand, das entspannte Leben in Paraguay oder die goldenen Jahre auf den Philippinen. Doch dann flattert ein Brief aus Deutschland ins Haus – und das Finanzamt fordert plötzlich Tausende Euro Steuernachzahlung. Was viele deutsche Rentner im Ausland nicht wissen: Sie tappen schnell in eine gefährliche Steuerfalle.
Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird vom deutschen Finanzamt automatisch als „beschränkt steuerpflichtig“ eingestuft. Das klingt zunächst harmlos, hat aber drastische Folgen: Der Grundfreibetrag (12.096 Euro im Jahr 2025) entfällt komplett. Die deutsche Rente muss ab dem ersten Euro versteuert werden. Außerdem gibt es auch keine persönlichen Vergünstigungen wie Ehegattensplitting, außergewöhnliche Belastungen oder Kinderfreibeträge.
Kaum einer kennt sie: Steuerfalle für Rentner im Ausland – welche Pflichten zu beachten sind
Das Finanzamt Neubrandenburg, das zentral für alle deutschen Rentner im Ausland zuständig ist, verschickt oft Jahre später Steuerbescheide mit empfindlichen Nachforderungen. Besonders betroffen sind Rentner in Ländern wie Thailand, Paraguay, Argentinien oder den Philippinen. In den Schreiben heißt es dann knapp: „Sie müssen Einkommensteuer auf Ihre deutsche Rente zahlen.“
Die Zahlen sind deutlich: Rentenbescheid24.de rechnet ein Beispiel vor: Ein deutscher Rentner, der in Thailand lebt und eine monatliche Rente von 1.000 Euro erhält, als beschränkt Steuerpflichtiger rund 3.000 bis 4.000 Euro Steuern pro Jahr zahlen. Wäre er unbeschränkt steuerpflichtig, würde durch den Grundfreibetrag keine Steuer anfallen. Steuerberater dokumentieren dramatische Fälle: Ein Rentner auf Island musste 9.522 Euro für sechs Jahre nachzahlen, ein Rentner in Panama 5.464 Euro für nur zwei Jahre. Die Nachforderungen erstrecken sich oft über vier Jahre rückwirkend.
Steuerfalle bei Rente im Ausland vermeiden: Auswanderer können unbeschränkte Steuerpflicht beantragen
Es gibt jedoch einen legalen Ausweg aus dieser Steuerfalle. Deutsche Rentner und Rentnerinnen können beim Finanzamt einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen, wie das Bundesfinanzministerium bestätigt. Voraussetzung: Mindestens 90 Prozent der gesamten Einkünfte stammen aus Deutschland oder die ausländischen Einkünfte liegen unter dem Grundfreibetrag.
Wird der Antrag genehmigt, profitieren Rentner und Rentnerinnen wieder von allen steuerlichen Vergünstigungen wie dem Grundfreibetrag, Ehegattensplitting und der Berücksichtigung von Sonderausgaben. Wichtig: Die ausländischen Einkünfte müssen durch eine offizielle Bescheinigung der örtlichen Steuerbehörde nachgewiesen werden.
Wer bereits einen Steuerbescheid erhalten hat, sollte schnell reagieren. Binnen der Einspruchsfrist kann Widerspruch eingelegt und gleichzeitig der Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht gestellt werden. Viele Betroffene können so ihre Steuerlast bei der Rente erheblich reduzieren oder sogar ganz vermeiden. (Quellen: Bundesfinanzministerium, Finanzamt Neubrandenburg, rentenbescheid24.de) (nana)
