Kemptener Entwurf für neuen Flächennutzungsplan: Einwände und Anregungen bis morgen möglich

Weitere Änderungen enthalten

Kemptener Entwurf für neuen Flächennutzungsplan: Einwände und Anregungen bis morgen möglich

Eine weitere Auslegungsrunde des geplanten Flächennutzungsplanes endet morgen, 24. Oktober. Ein Einwand der Deutschen Bahn hatte die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nötig gemacht.

Das haben die bereits eingegangenen Stellungnahmen zum Kemptener Flächennutzungsplan 2040 ergeben:

Kempten – Bei der bisherigen Öffentlichkeitsbeteiligung, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange am Flächennutzungsplan (FNP) 2040 wurden aus der Öffentlichkeit 19 abwägungsrelevante Stellungnahmen eingereicht. Von 94 angeschriebenen Trägern der öffentlichen Belange gab es 39 Rückläufe mit 12 abwägungsrelevanten Stellungnahmen. Die Stellungnahme der DB Immobilien machen eine erneute Auslegung erforderlich. Bürgerinnen, Bürger und Behörden können ihre Anregungen zu den neuen Abänderungen (siehe unten) bis morgen 👉hier formulieren.

Gegen die vom Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2009 übernommene Ausweisung von gewerblicher Baufläche sowie den Bypass für die Eicher Straße zur Entlastung des angrenzenden Wohngebietes legte die DB Immobilien Widerspruch ein. Diese im FNP von 2009 ausgewiesene Gewerbe- sowie Verkehrsfläche ist im Besitz der Deutschen Bahn.

Eine redaktionelle Änderung des FNP war nach Rücksprache mit der Regierung von Schwaben nicht möglich. Diese Flächen werden als Abstellmöglichkeit und Dekarbonisierung des Nahverkehrs benötigt. Das Gelände wird jetzt als „Fläche für Bahnanlage“ dargestellt. Laut Oberbürgermeister Thomas Kiechle macht die Stellungnahme der DB eine verkürzte Auslegung notwendig. „Wir haben gleichzeitig Anpassungen vorgenommen. Wir können den Flächennutzungsplan noch in diesem Jahr abschließen und der Regierung von Schwaben zur Genehmigung vorlegen“, so der OB. „Das Gelände ist planfestgestellt und somit hat die Stadt kein Zugriffsrecht“, so Florian Eggert, Amtsleiter Stadtplanungsamt.

Mit in die erneute Auslegung aufgenommen werden die aktuell auf den Weg gebrachten

• Bauleitverfahren für die Batteriespeicher im Umfeld des Umspannwerks Leupolz. Sie tauchen als Sonderbauflächen „Batterie“ und „Elektrizität“ in den Planzeichnungen auf.

Kemptener FNP 2040 – Weitere Anpassungen:

• Im Bereich der Justizvollzugsanstalt Kempten wird eine Sonderbaufläche „Solar“ für eine Freiflächen-PV-Anlage ausgeworfen.

• Die bewaldete Fläche zwischen der Bundesautobahn und der Weidachsmühle ist jetzt als „Flächen für Wald“ dargestellt.

• Der Bereich der geplanten Ausgleichsfläche zwischen der Iller und der geplanten Gewerbefläche nördlich der Dieselstraße wird um „Räume für Biotopverbund und das Ökokonto ergänzt.

Theo Dodel-Hefele (Grüne) bedauerte, dass landwirtschaftliche Flächen verlorengehen und sich das immer wieder wiederholt. Was irgendwann zu Ernährungsproblemen führe. Für Franziska Maurer (Grüne) ist das Gewebegebiet viel zu groß. Sie kann die Einwände gut verstehen. OB Kiechle erklärte, dass es sich die Stadt nicht leicht gemacht hat, dieses Gewerbegebiet auszuweisen. „Wir haben uns intensiv Zeit genommen, allerdings benötigen wir Gewerbegebiete und dort, wo gewerbliche Entwicklungsmöglichkeiten vorhanden sind, müssen wir das machen. Wir gehen ungern auf die grüne Wiese.“

• Die Darstellung der B12 wird entsprechend des geplanten Ausbaus angepasst.

• Die Wohnbaufläche nördlich der Straße im Seggers fällt nun etwas größer aus.

• Die bisher gemischte Baufläche nördlich der Straße Im Allmey wurde zu einer Sonderfläche „Einzelhandel/Dienstleistung“ abgeändert.

• Die Wohnbaufläche im Bereich westlich der Feilbergstraße hat sich in eine gemischte Baufläche verwandelt.

• Zwischen Heussring und Adelharzer Bach wurde eine Grünverbindung als Maßnahme zur Stärkung der Durchgrünung eingetragen.

Die Mitglieder des Bauausschusses haben dem Stadtrat empfohlen, den vorgeschlagenen Abwägungen von Stellungnahmen und Einwänden zuzustimmen. Den Flächennutzungsplan vom 23. September 2025 zu billigen und erneut auszulegen.

Nur zu den geänderten und ergänzten Abschnitten sind noch Stellungnahmen möglich. Die erneute Auslegung wurde auf 14 Tage verkürzt. Die Frist endet morgen.

Dem Planungs-und Bauausschuss sowie dem Stadtrat obliegt anschließend der Feststellungsbeschluss. Danach wird der FNP der Regierung von Schwaben zur Genehmigung vorgelegt.

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