Gesundheitssystem
Klinikverbund sichert ambulante Notfallversorgung in Bassum
Lösung für ein Problem gefunden: Nach dem Rückzug des Ärzteverbunds Nord übernimmt der Klinikverbund Landkreis Diepholz die ambulante Notfallversorgung im Bassumer Krankenhaus.
Bassum – Vor allem Bassumer können aufatmen. Der ambulante Notdienst im Bassumer Krankenhaus ist gesichert. Nachdem der Ärzteverbund Nord den Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) gekündigt und damit zum 30. September seine Notdienstpraxis im Krankenhaus geschlossen hatte, ist eine nahtlose Lösung gefunden worden: Die Kliniken Landkreis Diepholz übernehmen in Bassum bis zur Eröffnung der Zentralklinik in Borwede die ambulante Notfallversorgung. Dafür schloss der Klinikverbund einen Vertrag mit der KVN, der seit dem 1. Oktober greift, erklärte Klinikdirektorin Anna Lisa Siebeking jetzt vor Ort.
Klinikverbund übernimmt ambulanten Notdienst: „Modell mit Vorbildfunktion“
Patienten – vorrangig aus Bassum, Twistringen und Bruchhausen-Vilsen –, die außerhalb der hausärztlichen Öffnungszeiten einen Notfall erleiden, finden demnach weiterhin im Bassumer Krankenhaus ambulante Hilfe. „Wir haben hier eine einmalige Individualvereinbarung getroffen“, sagte Siebeking. Denn es sei unüblich, dass Kliniken direkt mit der KVN Verträge zur ambulanten Versorgung schließen. Landrat Volker Meyer beschreibt die nun bestehende Situation als „ein neues Modell mit Vorbildfunktion – auch für das Land Niedersachsen“. Da die KVN zunehmend auf telemedizinische Versorgung setze, „wir aber vor Ort etwas brauchen“. Davon ist auch Siebeking überzeugt: „Telemedizin allein reicht nicht.“
Notdienste in Diepholz und Sulingen
An die Krankenhäuser in Diepholz und Sulingen sind Notfallpraxen angeschlossen. „Dabei handelt es sich um niedergelassene Ärzte, die in den Krankenhäusern eigene Räume haben, und im Wechsel die Notdienste übernehmen“, erklärt Uwe Lorenz, Geschäftsführer des Klinikverbunds. Die Notfallpraxen übernehmen unter der Woche abends die ambulante Notfallversorgung. Am Wochenende behandeln die Notfallpraxen auch vormittags Patienten.
Durch die neue Vereinbarung ändert sich für die Patienten grundsätzlich nichts, nur dass die Behandlung eben nicht mehr aus der Hand des Ärzteverbunds Nord läuft, sondern der Kliniken Landkreis Diepholz. Das wiederum bedeutet ein Mehraufwand für das vorhandene Personal, „weil wir jetzt auch die ambulante Klientel abdecken“, so Siebeking. Aber: „Stand jetzt lässt sich das sehr gut in die vorhandenen Abläufe integrieren.“ Für die ambulante Notfallversorgung stehen laut Klinikdirektorin jeweils ein Internist und ein Chirurg zusätzlich zur Verfügung. Es sei derzeit von fünf bis zehn Patienten mehr pro drei Stunden auszugehen, meinte Siebeking. Ob mittelfristig zusätzliches Personal notwendig wird, „müssen wir beobachten“.
Notfallversorgung in Bassum: Beteiligte zeigen sich erleichtert
Volker Meyer zeigte sich indes erleichtert, dass „es uns gelungen ist, eine Regelung mit der KVN zu haben“. Denn: „Unser Ziel war es immer, eine Lösung in Bassum bis zum Umzug in die Zentralklinik in drei Jahren zu finden.“ Dass der Klinikverbund überhaupt in die Bresche springen musste, ist für den Landrat ein Ärgernis: Die Kündigung des Vertrags zum ambulanten Notdienst seitens des Ärzteverbunds Nord „ist aus meiner Sicht unverständlich“. Auch Bassums Bürgermeister Christian Porsch „war sehr überrascht, als ich von der Kündigung erfahren habe“. Einer der Gründe lautete laut Porsch, dass der Betrieb in Bassum für den Ärzteverbund Nord nicht mehr wirtschaftlich sei. „Ob man die Notfallversorgung rein betriebswirtschaftlich betrachten kann, muss jeder selbst entscheiden“, so Bassums Bürgermeister.
Uwe Lorenz, Geschäftsführer des Klinikverbunds, betonte: „Für uns ist diese Sache genauso wenig wirtschaftlich.“ Es sei dennoch wichtig, eine Notfallversorgung vor Ort im Bassumer Krankenhaus vorzuhalten, nicht zuletzt aus Gründen der Reputation: „Natürlich wollen wir keine Patienten wegschicken.“ Und das muss das Krankenhaus in Bassum jetzt nicht mehr – auch nicht bei Notfällen, die ambulant behandelt werden müssen.
