Kommunalaufsicht: Hauskauf durch Bürgermeister ist rechtlich nicht zu beanstanden

Kommunalpolitik

Kommunalaufsicht: Hauskauf durch Bürgermeister ist rechtlich nicht zu beanstanden

Die Gemeinde Welver sicherte sich ein Mehrfamilienhaus in der Birkenstraße – trotz Kritik mehrerer Fraktionen am Vorgehen des Bürgermeisters. Die Kommunalaufsicht hat jedoch keine Einwände.

Welver – Die Gemeinde Welver erwarb im Mai 2025 ein Mehrfamilienhaus in der Birkenstraße zur Unterbringung von bis zu 15 Geflüchteten. Kritik entzündete sich nicht am Kauf selbst, sondern an der Umsetzung: CDU, BG Welver und Welver 21 bemängeln, dass der Bürgermeister ohne vorherige Information oder Zustimmung des Gemeinderats handelte – ein Ratsbeschluss bei einem sechsstelligen Betrag sei Pflicht gewesen. Die Fraktionen sprachen von einem „intransparenten Alleingang“.

Dringlichkeit als Heilmittel

Die Kommunalaufsicht hat nun Stellung genommen. Grundsätzlich bestehe kein weiterer Handlungsbedarf: Durch den unterschriebenen Dringlichkeitsbeschluss des Rates sei der fehlende Ratsbeschluss nachträglich „geheilt“ und das Immobiliengeschäft nachträglich legitimiert. Genehmigt werden müsse der Dringlichkeitsbeschluss noch in der nächsten Ratssitzung, gibt Garzen wieder, was in dem ihm zugesandten Schreiben steht. Beamten- und Dienstrechtsverletzungen gegen den Bürgermeister wurden nicht festgestellt. Die Gelder seien zweckgemäß verwendet worden, und der Bürgermeister handle als gewähltes Organ, nicht als Dienstvorgesetzter des Rates. Damit sei ein Einschreiten seitens der Aufsicht nicht erforderlich. Das Thema sei damit „in allen drei Aspekten erledigt“, so Garzen: „Für mich ist entscheidend, dass die Aufsicht in allen drei Punkten keine Notwendigkeit sieht, einzugreifen.“

Der Bürgermeister räumt ein, dass der Beschluss vom 29. September 2022 von der Verwaltung falsch interpretiert wurde. Er sei fälschlicherweise als Basis zur Genehmigung für den Kauf des Mehrfamilienhauses in der Birkenstraße interpretiert worden. „Rückblickend betrachtet war die Wahrnehmung von uns ein Fehler. Das war keine böse Absicht. Wir wollten eigentlich nur unseren Job machen und im Sinne der Unterbringung agieren.“ Garzen betont, dass künftig solche Fehler vermieden werden sollen. Schnelles Handeln sei notwendig gewesen, um das Objekt nicht an andere Interessenten zu verlieren.

Die Partei Bündnis 90/Die Grünen begrüßt den Kauf und die Verwendung der Mittel, wie durch die Unterzeichnung des Dringlichkeitsbeschlusses sichtbar, und sieht die Kommunalaufsicht in ihrer Einschätzung bestätigt, dass es bei der Kritik vor allem „Stimmungsmache im Zusammenhang mit der Kommunalwahl“ ging.

SPD: Nicht alles optimal

Auch die SPD betont, dass nicht alles optimal gelaufen sei, insbesondere die frühzeitige Information der Fraktionsvorsitzenden, räumt jedoch ein, dass die Verwaltung schnell handeln musste, um das Haus zu sichern. Die FDP weist darauf hin, dass der Dringlichkeitsbeschluss den Immobilienkauf in der Birkenstraße rechtlich nachträglich absichert. Selbst wenn einzelne Fraktionen nicht genehmigen würden, ändere dies nichts an der rechtlichen Lage: Der Kauf sei bereits vollzogen, das Geld geflossen und die Angelegenheit damit „geheilt“. Politisch könne eine Ablehnung die Sache nicht rückgängig machen.

Intransparenz und Fehler

CDU, Welver 21 und BG Welver werfen dem Bürgermeister vor, dass er der Presse gegenüber andere Dinge kommuniziert haben soll als seine Rechtsvertretung bei der Kommunalaufsicht. „Unabhängig vom Sachverhalt des Hauskaufs geht es hier um Intransparenz, ungenehmigte Verwendung von Steuergeldern und den Umgang mit offensichtlichen Fehlern“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Parteien. Sie fordern weiterhin einen konstruktiven Lösungsvorschlag, um das Thema endgültig abschließen zu können, und bemängeln, dass ein solcher Vorschlag seit Monaten ausbleibe.

In der Pressemitteilung vom 29. Juli hatte die Verwaltung darauf hingewiesen, dass der Kauf auf Basis des einstimmigen Ratsbeschlusses vom 29. September 2022 erfolgt sei, der der Verwaltung ein Budget für Immobilien zur Flüchtlingsunterbringung bereitstellt und schnelles Handeln ermöglichen soll. Sie betonte weiter, dass das Vorgehen aus Verwaltungssicht als rechtmäßig betrachtet wurde.

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