Grenzwerte
Ofen-Aus droht: Wer jetzt nicht prüft, riskiert Stilllegung und Bußgeld
Die Schonfrist für alte Holzöfen ist vorbei. Wer 2025 noch keinen Nachweis vorgelegt hat, riskiert die Stilllegung und Bußgeld. So gelingt der Check.
Die Uhr ist abgelaufen: Seit Januar 2025 gelten für viele Holzöfen und Kamine strengere Grenzwerte. Wer den Nachweis über die Einhaltung bislang nicht erbracht hat, steht jetzt unter Zugzwang. Die Schornsteinfeger kontrollieren, Behörden werden aktiv. Wer jetzt nicht handelt, riskiert, dass der Ofen aus bleibt und das Portemonnaie leidet.
Holzofen, Nachrüstung, Grenzwerte, Fristen – die wichtigsten Punkte
Typenschild prüfen: Das Typenschild verrät, was Sache ist: Hersteller, Modell und vor allem das Datum der Typprüfung. Es findet sich meist auf der Rückseite, im Holzfach oder am Aschekasten. Wer es nicht findet, wirft einen Blick in alte Rechnungen oder die Bedienungsanleitung.
HKI-Datenbank nutzen: Mit Hersteller und Modell geht es online weiter. Die HKI-Datenbank (via cert.hki-online.de) listet tausende Feuerstätten. Ein grünes Häkchen bei „D-1-BImSchV“ signalisiert: Alles im grünen Bereich. Fehlt das Modell in der Liste, hilft der Schornsteinfeger weiter. Übrigens sollte man auch immer darauf achten, was man im Ofen verbrennt.
- Frist und Grenzwerte im Blick
- Eingebaut zwischen 1995 und 2010: Der Nachweis für die Grenzwerte Feinstaub (max. 0,15 g/m³) und Kohlenmonoxid (max. 4,0 g/m³) hätte bis 31.12.2024 vorliegen müssen.
- Nach dem 21.03.2010: Anlage erfüllt aktuelle Standards, kein Handlungsbedarf.
- Vor 1995: Frist ist meist schon abgelaufen – oder der Ofen gilt als historisch.
- Ausnahmen
- Historische Öfen (vor 1950 gebaut)
- Alleinige Heizquelle einer Wohnung
- Grundöfen (handwerklich gesetzt)
- Offene Kamine, Herde, Backöfen, Badeöfen unter bestimmten Bedingungen
- Bei Ausnahmen gilt: Herstellerbescheinigung, Feuerstättenbescheid oder ein Eintrag in der HKI-Datenbank dienen als Nachweis. Im Zweifel entscheidet der Schornsteinfeger.
Was passiert, wenn der Nachweis fehlt?
Wer den Nachweis bis jetzt nicht vorgelegt hat, dessen Ofen darf seit Januar 2025 nicht mehr betrieben werden. Der Schornsteinfeger ist verpflichtet, die Anlage stillzulegen und die Behörde zu informieren. Wer trotzdem weiterheizt, riskiert ein Bußgeld und eine Zwangsstilllegung. Ist der Ofen technisch in Ordnung, aber die Unterlagen fehlen, kann der Nachweis nachgereicht werden. Sobald die passende Bescheinigung vorliegt, etwa vom Hersteller oder durch eine Messung des Schornsteinfegers, darf der Ofen wieder betrieben werden. Wer zügig reagiert und nicht heimlich weiterheizt, muss in der Regel kein Bußgeld fürchten.
Jeder Ofen muss beim Einbau gemeldet werden. Der Schornsteinfeger führt ein Kehrbuch und stellt einen Feuerstättenbescheid aus. Mindestens alle 3,5 Jahre prüft er, ob alle Anlagen ordnungsgemäß gemeldet und geprüft sind. Seit Anfang 2025 wird gezielt kontrolliert, ob die Nachweise für betroffene Öfen vorliegen. Viele Öfen liefen bislang weiter, weil sie noch nicht geprüft wurden. Jetzt ist Schluss mit der Nachsicht: Spätestens bei der nächsten Feuerstättenschau oder bei einer gezielten Kontrolle fällt auf, wenn der Nachweis fehlt.
Was tun, wenn die Anlage nicht mehr passt?
Nachrüstung mit Partikelabscheider: Ein Partikelabscheider kann helfen. Elektrostatische Modelle reduzieren Feinstaub um mehr als die Hälfte. Sie brauchen Strom, sind aber effektiv. Katalytische Filter funktionieren ohne Strom, müssen aber regelmäßig gereinigt oder getauscht werden. Die Kosten reichen von 500 bis über 3.000 Euro. Für wertvolle oder fest eingebaute Öfen oft die beste Lösung.
Austausch gegen moderne Technik: Ein neuer Ofen verbrennt sauberer, effizienter und spart Brennstoff. Die aktuellen Modelle erfüllen nicht nur die deutschen, sondern auch die europäischen Standards. Staatliche Förderungen machen den Schritt leichter: Bis zu 70 Prozent Zuschuss sind möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Wer auf Premium setzt, kann sogar einen Extra-Bonus für besonders niedrige Emissionen erhalten.
Stilllegung: Manchmal bleibt nur die Stilllegung. Das bedeutet: Der Ofen wird offiziell abgemeldet und darf nicht mehr betrieben werden. Wer trotzdem für Notfälle vorsorgen will, kann eine Notfallregelung mit dem Schornsteinfeger treffen.
EU-Regeln ab 2027: Noch strengere Standards für neue Geräte
Die EU-Ökodesign-Verordnung setzt ab 2027 noch einmal strengere Maßstäbe. Doch keine Panik: Sie gilt nur für neue Geräte. Wer jetzt modernisiert, ist auf Jahre hinaus auf der sicheren Seite. Künftig zählen auch Reparierbarkeit und Nachhaltigkeit – der Ofen von morgen muss nicht nur sauber, sondern auch langlebig und leicht zu warten sein.
Ein Blick aufs Typenschild, ein Klick in die Datenbank und schon steht fest, ob der eigene Ofen weiterlaufen darf. Wer jetzt noch keinen Nachweis hat, sollte dringend aktiv werden. Die neuen Regeln sind streng, aber mit der richtigen Strategie bleibt die wohlige Wärme im Wohnzimmer erhalten.
