Tipps der Verbraucherzentrale
Online-Shop aus Niedersachsen rutscht in Insolvenz – was das für Kunden jetzt bedeutet
Ein Online-Shop aus Niedersachsen ist insolvent – Hunderte Kunden warten seit Monaten auf Rückerstattungen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt.
Wolfsburg – Drei Millionen Euro Umsatz im Jahr 2023, jetzt die Pleite: Der Mode-Online-Shop Midoya aus Wolfsburg befindet sich im Insolvenz-Verfahren. Doch statt den Betrieb einzustellen, nahm das Unternehmen weiter Bestellungen an – sehr zum Ärger der Kundinnen. Diese warten zum Teil seit Monaten vergeblich auf Rückerstattungen für zurückgeschickte Ware. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen schlägt nun Alarm.
Die Zahl der Insolvenzen steigt rasant, auch in Niedersachsen: Jetzt erwischte es den Online-Shop Midoya. „Wir befinden uns aktuell in der herausfordernden Phase der vorläufigen Insolvenzverwaltung – und möchten ganz offen mit Dir sein“, heißt es auf der Website des Mode-Shops, „unser klares Ziel ist die Sanierung und Fortführung“. Midoya bleibe und werde stärker als zuvor: „Für Dich als Kundin bedeutet das: Du kannst Dich weiterhin zu 100 % auf uns verlassen.“
Das Problem: Mit Beschluss vom 2.10.2025 hat das Amtsgericht Wolfsburg bereits das eigentliche Insolvenzverfahren zum Betreiber des Onlineshops, die GS Brands GmbH, eröffnet. Was mit dem Geld für retournierte Waren von Kundinnen passiert, bleibt damit im Vagen, denn: „Theoretisch müsste Ihnen die Insolvenzverwalterin nach einem wirksamen Widerspruch den Kaufpreis zurückzahlen“, so die Verbraucherzentrale. Allerdings müsse diese schauen, wie viel Geld aus der Insolvenzmasse zur Verfügung steht: „Häufig erhalten Betroffene nur einen Teil ihres Geldes zurück“.
Insolvenz – das sollten Kundinnen und Kunden beachten:
- Keine Vorkasse leisten: Für Neubestellungen nur sicheren Zahlungsmethoden wählen
- Forderungen anmelden: Offene Beträge schriftlich beim Insolvenzverwalter geltend machen
- Belege sammeln: Rechnungen, Kontoauszüge und Retourennachweise sind wichtig für Forderungen
- Aufwand abwägen: Auch zustehende Rückzahlungen sind von der verfügbaren Insolvenzmasse abhängig
Auf der Bewertungsplattform Trustpilot machen verärgerte Kunden ihrem Ärger Luft: „Retoure wurde bestätigt. Warte nun seit Ende Juli auf mein Geld“, heißt es stellvertretend für viele Beschwerden. Midoya entschuldigt sich bei den Betroffenen und erklärt: „Bestellungen und Retouren, die vor Beginn der vorläufigen Insolvenzverwaltung (11.08.) aufgegeben wurden, können wir leider nicht mehr regulär abwickeln, da diese Fälle in das rechtliche Verfahren fallen und nicht von uns direkt bearbeitet werden dürfen“. Doch was heißt das für die betroffenen Verbraucher und Verbraucherinnen?
Midoya pleite: Wolfsburger Mode-Shop ist insolvent – das können Kunden nun tun
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt klare Handlungsempfehlungen. Wichtig für alle Geschädigten sei es, die offenen Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Das gelte sowohl für bezahlte, aber nicht gelieferte Waren als auch für Schadensersatzforderungen: „In der Regel kommt die Insolvenzverwalterin mit den entsprechenden Formularen auf alle Gläubiger zu.“ Belege wie Rechnungen, Überweisungsnachweise oder Nachweise des Retoureneingangs sollten der Anmeldung beigefügt werden
Verbraucherzentrale Niedersachsen rät: „Nicht auf Vorkasse einlassen“
Bei bereits erhaltener Ware gilt: Der Kaufvertrag bleibt gültig und muss bezahlt werden. Wer die Zahlung einstellt, riskiert rechtliche Konsequenzen. Auch Gutscheine können nur noch zur Insolvenztabelle angemeldet werden – ob Kunden ihr Geld zurückbekommen, hänge ebenfalls von der verfügbaren Insolvenzmasse ab.
Der Online-Shop wirbt derzeit mit Angeboten, unter anderem einem „minus 80 Prozent“- Sale und einem „Herbst-Sale“. Die Verbraucherzentrale rät jedoch geneigten Schnäppchen-Jägern: „Lassen Sie sich bei einem insolventen Unternehmen auf keinen Fall auf Vorkasse ein. Sie tragen das Risiko, dass Ihre Zahlung bei ausbleibender Lieferung in die Insolvenzmasse fällt“.
