Kleve. Auf zwei Abschnitten muss der Deichverband Xanten-Kleve den Hochwasserschutz umbauen. Nun liegt der lang erwartete Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt Griethausen bis Wardhausen vor – inklusive Neubau des Spoy-Schöpfwerks.
Seit Jahren kommen die Arbeiten zur Deichsanierung im Bereich Kleve kaum voran. Unter anderem deshalb, weil der Deichverband Xanten-Kleve seit Jahren auf die entsprechenden Planfeststellungsbeschlüsse durch die Bezirksregierung wartet. Nun liegt dieser Beschluss für den rund 1,7 Kilometer langen Deichabschnitt am linken Rheinufer zwischen Griethausen bis Wardhausen vor. Das betrifft den Abschnitt von Rheinstrom-Kilometer 857,5 und 859,15. Der Beschluss sei am 22. September erlassen worden, wie die Bezirksregierung mitteilte.
In Kürze beginnt dann die Offenlage des Planfeststellungsbeschlusses. Ab Montag, 27. Oktober, bis Freitag, 7. November, liegt der Beschluss öffentlich zur Einsichtnahme im Klever Rathaus aus. Bürger können die Unterlagen vor Ort von montags bis freitags 8.30 bis 12.30 Uhr, montags und mittwochs zudem von 14 bis 17 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr einsehen. Zusätzlich ist der Beschluss online abrufbar unter: www.brd.nrw.de.
Konkret geht es beim vierten Baulos des dritten Sanierungsabschnitts um eine Deich-Länge von rund 1,7 Kilometern nebst Neubau des Spoy-Schöpfwerkes. Über den Erddeich soll der Hochwasserschutz sichergestellt werden, die denkmalgeschützte Schleusenanlage Brienen soll erhalten werden, ein Neubau des Spoy-Schöpfwerks und des Spoy-Durchlasses ist geplant, ebenso wie die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit zwischen Spoykanal und Griethauser Altrhein durch eine Fischaufstiegsanlage.
Das dritte Baulos im dritten Sanierungsabschnitt ist also ein Großprojekt. Der Deichverband Xanten-Kleve hatte 2019 die Kosten des Projektes auf 32,9 Millionen Euro brutto geschätzt. Durch die lange Wartezeit sind die erwarteten Baukosten allerdings enorm gestiegen, wie Maximilian Pieper, Geschäftsführer des Deichverbandes, im Februar dieses Jahres sagte: „Unter Annahme der bisherigen Baupreisanstiege und deren Fortsetzung wären in 2026 Baukosten von circa 46 Millionen Euro zu erwarten.“ Also rund 13 Millionen Euro an Mehrkosten wegen langer Wartezeiten auf den Planfeststellungsbeschluss.
Ebenfalls noch in der Planfeststellung ist das vierte Baulos des dritten Sanierungsabschnitts vom Hof Knollenkamp bis zur Rheinbrücke Emmerich. Diese Planung hatte der Deichverband im Jahr 2021 zur Planfeststellung an die Bezirksregierung eingereicht. Doch die Planung muss nun vollständig überarbeitet werden, wie aus dem jüngsten Deichbrief hervorgeht. Grund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aus dem Jahr 2022, also ein Jahr nach Einreichung der Entwurfsplanung.
Das Urteil hat neue Anforderungen an die Deichrückverlegung formuliert. Diese muss bis an die Grenze der natürlichen Überflutungsgebiete reichen. Darauf plante der Deichverband in Abstimmung mit der Bezirksregierung neu. Nun wurde die mit einer geschützten Allee längs verlaufende Rheinuferstraße zwischen Grieth und der Rheinbrücke als Grenze definiert.
(angr ove)
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