Neuer Monat, neue Änderungen: Dieses Motto gilt auch für die Rente. So treten auch im Oktober 2025 wieder einige Änderungen in Kraft, die Rentnerinnen und Rentner unbedingt auf dem Schirm haben sollten. Welche das genau sind, erfährst du hier. Ein Überblick.
Lesetipp: Rente im Oktober 2025: An diesen Tagen landet das Geld auf dem Konto
Rente: Änderungen im Oktober
Wegen Feiertag: Anderer Zahltag der Rente im Oktober 2025
Die gesetzliche Regel besagt, dass die Rente zur Zahlung am Monatsletzten fällig ist. Da der 31. Oktober 2025 auf einen Freitag fällt, erfolgt die Rentenzahlung in den meisten Bundesländern an diesem Tag. In einigen Bundesländern, in denen der Reformationstag am 31. Oktober ein Feiertag ist (z. B. Hamburg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Schleswig-Holstein, Bremen und Niedersachsen), wird die Rente jedoch bereits einen Tag früher, am Donnerstag, den 30. Oktober 2025, ausgezahlt.
Keine Auswirkung der EU-Zahlungsrichtlinie PSD3 auf Rentenzahlungen
Ab Oktober 2025 tritt die EU-Zahlungsrichtlinie PSD3 in Kraft, die unter anderem Betrugsprävention bei Überweisungen verbessern soll. Es kursieren jedoch Gerüchte, dass diese Richtlinie zu Verzögerungen bei Rentenzahlungen führen könnte. Die Deutsche Rentenversicherung stellt jedoch klar, dass diese Richtlinie keine Auswirkungen auf die gesetzliche Rentenzahlung hat.
Rente: Barauszahlung nur noch dreimal möglich
Rentner*innen, die ihre Rente bar beziehen, können dies im Jahr 2025 nur noch in den Monaten Oktober, November und Dezember tun. Ab 2026 wird die Barauszahlung vollständig eingestellt. Betroffene Rentner sollten daher rechtzeitig auf ein Konto umstellen, um ihre Zahlungen weiterhin pünktlich zu erhalten.
Lebensnachweis entfällt (für die meisten Rentner*innen)
Für Rentner*innen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, entfällt ab Oktober 2025 die jährliche Vorlage eines Lebensnachweises. Die Rentenversicherung prüft den Fortbestand des Rentenanspruchs nun automatisch. Rentner müssen daher keine zusätzlichen Nachweise mehr einreichen.
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Diese Personen können im Oktober 2025 in Rente gehen
Im Oktober 2025 können folgende Geburtsjahrgänge erstmals eine Altersrente in Anspruch nehmen:
- Regelaltersrente: 02.07.1959 bis einschließlich 01.08.1959 – Rentenalter: 66 Jahre + 2 Monate mit 5 Jahren Wartezeit
- Altersrente für langjährig Versicherte: 02.09.1962 bis einschließlich 01.10.1962 – Rentenalter: 63 Jahre + 35 Jahre Wartezeit (13,2 % Abschlag)
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen: 02.11.1963 bis einschließlich 01.12.1963 – Rentenalter: 61 Jahre + 10 Monate mit 35 Jahren Wartezeit und GdB 50 (10,8 % Abschlag)
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte: 02.03.1961 bis einschließlich 01.04.1961 – Rentenalter: 64 Jahre + 6 Monate mit 45 Jahren Wartezeit (keine Abschläge)
