Rigaer Straße: Weniger Delikte – Politiker hinterfragt Brennpunkt-Status

Das Allgemeine Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Asog) polarisiert. Werden bestimmte Orte als kriminalitätsbelastet und damit als sogenannter „kbO“ eingestuft, hat die Polizei hier spezielle Befugnisse. So können unter anderem anlasslose Kontrollen und Identitätsfeststellungen durchgeführt werden. Außerdem könnte durch die Reform des Asog eine Videoüberwachung möglich sein. Eine Straße in Berlin erhitzt die Gemüter nun erneut.

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Kriminalitätsbelastete Orte in Berlin: Zahlen der Rigaer Straße nehmen ab

Wie aus einer aktuellen Anfrage des Linken-Abgeordneten Niklas Schrader laut der Zeitung „Taz“ klar wird, sind die Zahlen in der Rigaer Straße in Friedrichshain-Kreuzberg in den letzten Jahren rückläufig. Wurden 2020 noch 1120 Delikte in die Statistik übernommen, waren es 2024 nur noch 688. Laut Schrader sei die Einstufung damit nicht mehr sinnvoll, denn die Zahlen seien deutlich geringer als an den anderen sechs kbOs in der Stadt. Die registrierten Fälle entsprächen etwa nur einem Zehntel des Alexanderplatzes.

Für Schrader ist das ein Beleg für die Willkür des kbO-Konzeptes. Die Rigaer Straße und insbesondere das Hausprojekt Rigaer 94 hätten „keine große Bedeutung mehr für die linke Szene“, sagte er und mutmaßte, dass die Polizei ihre Befugnisse dort einfach nicht aufgeben wolle. Der Senat hält dagegen und begründete, dass es sich bei dem teilbesetzten Gebäude immer noch um einen Brennpunkt der überregionalen linken Szene handele.

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Räumung der Rigaer 94: Streit zieht sich vor Gericht in die Länge

Derweil ging der Streit um die Räumung der Rigaer 94 in der vergangenen Woche weiter. Nach einer Gerichtsentscheidung hat es die Eigentümergesellschaft mit Sitz in Großbritannien jedoch in der Hand, Fortschritte zu erreichen. Dafür müsste sie ihre Gesellschaftsform so umwandeln, dass sie auch in Deutschland gesetzlich anerkannt ist. Bis zum 21. November hat der Hausbesitzer nun Zeit, zu erklären, was er macht. 

„Das Problem ist immer noch dasselbe: Ist die Klägerin prozessbevollmächtigt oder nicht“, erklärte der Vorsitzende Richter bei der Verkündung der Entscheidung des Landgerichts zu insgesamt zwölf Berufungsverfahren. Nach bisheriger Einschätzung des Gerichts verfügt die Klägerseite nicht über die Legitimation, eine Räumung anzustreben. 

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Der Hauseigentümer verlangt, dass die Menschen den Gebäudekomplex „Rigaer 94“ verlassen, der als eines der letzten Symbole der linksradikalen Szene gilt. Entsprechende Klagen hat das Amtsgericht Kreuzberg als unzulässig abgewiesen. Das akzeptierte die Eigentümergesellschaft nicht. Darum befasst sich die nächste Instanz mit den Fällen. 

Der zum Teil besetzte Gebäudekomplex mit rund 30 Wohnungen beschäftigt seit Jahren die Gerichte. Gegen Räumungen hat sich die linke Szene Berlins immer wieder heftig gewehrt. Parallel zu den Klagen gegen einzelne Bewohnerinnen und Bewohner geht der Hausbesitzer gegen die illegale linksautonome Kneipe „Kadterschmiede“ vor. Die Betreiber, die sich als Verein organisiert haben, nutzen Räume im Seitenflügel des Komplexes seit Ende 2013 ohne Mietvertrag. 

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