So funktioniert der Antrag einer Mutter-Kind-Kur

Wenn Natascha Shah über ihre Zeit in der Mutter-Kind-Kur spricht, kommt sie ins Schwärmen. 2016 hat sie zum ersten Mal von dem Angebot Gebrauch gemacht, da waren ihre beiden ersten Kinder vier und drei Jahre alt. Als Flugbegleiterin ist sie zu der Zeit teils wochenlang unterwegs, Termine zu Hause sind streng getaktet, richtig Ruhe kommt im turbulenten Familienalltag kaum auf. „Damals war das für mich einfach eine Möglichkeit, mal eine längere Zeit lang mit meinen Kindern zusammen zu sein“, sagt sie.

Mehr als eine Million Menschen haben laut Zahlen des Müttergenesungswerks in den vergangenen zehn Jahren an einer solchen Kur teilgenommen. Und der Bedarf bleibt groß: „Wir leben immer noch in einer Gesellschaft, in der Familie, Beruf und unbezahlte Sorgearbeit nicht gut miteinander vereinbar sind“, sagt die Geschäftsführerin Rebekka Rupprecht. „Wenn dann Strukturen oder Institutionen wegbrechen oder ausfallen, kommen Eltern schnell an ihre Belastungsgrenze.“

Haben Eltern einen Anspruch auf eine Kur?

Ja, im Sozialgesetzbuch ist geregelt, dass Eltern oder andere Erziehungsverantwortliche alle vier Jahre Anspruch auf eine Kur mit oder auch ohne Kind haben, wenn sie durch die Belastungen des Alltags gesundheitlich beeinträchtigt sind. Je nach Schwere der Krankheit kommt die Kur als Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme infrage. Sie dauert in der Regel drei Wochen und kann in Ausnahmefällen auch verlängert werden.

Wie läuft die Antragstellung?

Eltern können direkt in ihre Hausarztpraxis gehen – der Arzt oder die Ärztin entscheiden dann, ob eine Kur angebracht ist. Für eine Präventionsmaßnahme müssen Art oder Ärztin den Verordnungsbogen 64 ausfüllen. Dieses ärztliche Attest wird dann an die Krankenkasse geschickt, einen extra Kurantrag braucht es dann meist nicht.

Es gibt aber auch rund 900 Beratungsstellen in ganz Deutschland, zum Beispiel von der AWO, der Diakonie oder der Caritas, die bei der Beantragung einer Kur helfen.

Muss ich für eine Kur etwas bezahlen?

Gesetzlich Versicherte zahlen pro Kalendertag in der Regel zehn Euro, also 220 Euro für eine dreiwöchige Kur. Kinder bis zum 18. Lebensjahr zahlen nichts. Menschen mit niedrigem Einkommen oder chronischen Erkrankungen können sich von der Zuzahlung teilweise befreien lassen. Auch die Fahrtkosten für den Kuraufenthalt übernimmt die Krankenkasse.

Habe ich das Recht auf eine Wunschklinik?

Krankenkassen kooperieren mit bestimmten Kurkliniken. Wer keine bestimmten Wünsche an die Lage, die Größe oder das Angebot der Kurklinik hat, braucht daher nichts weiter zu tun. Jeder hat jedoch das Recht, selbst eine Wunschklinik auszuwählen. Auf verschiedenen Internetportalen lassen sich die rund 1.700 Kliniken nach Kriterien filtern.

Und was, wenn die Krankenkasse ablehnt?

Dass Krankenkassen Kuranträge ablehnen, kommt mittlerweile nur noch selten vor. Für alle, die es betrifft, ist das zermürbend und ärgerlich. Aber: „Da sollte man nicht verzagen“, sagt Rupprecht. Wer eine Ablehnung erhält, sollte innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen – am besten per Einschreiben mit Rückschein.

Wie werden die Kinder betreut?

Eine Kur richtet sich vorrangig an die Mutter oder den Vater. Kinder können während der Kur auch behandelt werden, wenn sie ein entsprechendes Attest vorlegen. Während der Kurmaßnahme werden sie meist von morgens bis zum Nachmittag betreut. Schulkinder haben die Möglichkeit, in festgelegten Lernzeiten ihre mitgebrachten Aufgaben zu erledigen.

Können auch Mutter und Vater zur Kur fahren?

Ja, wenn beide Eltern ein ärztliches Attest haben, können sie auch gemeinsam an einer Kur teilnehmen. Alternativ erlauben es manche Kliniken dem zweiten Elternteil, als Begleitperson bei der Kur dabei zu sein. Die Kosten dafür variieren und können bei 25 oder auch 100 Euro pro Tag liegen. Hinzu kommt: Im Gegensatz zum Kurteilnehmenden muss die Begleitperson für die Zeit des Kuraufenthalts Urlaub nehmen.

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