Über 100 Euro fürs Parken: Wenn der Döner teuer wird

Verbraucherschutz

Über 100 Euro fürs Parken: Wenn der Döner teuer wird

Imbissgäste in Werl erhalten hohe Vertragsstrafen von Park & Control, wenn sie kurzzeitig auf privaten Parkplätzen halten. Der Streit um Parkgebühren eskaliert.

Werl – Im Imbiss anrufen und eine Bestellung aufgeben, dann eben vorfahren, Döner, Pommes und Co. schnell abholen – und plötzlich ist man mehr als 100 Euro los. Das aber nicht fürs Essen, sondern fürs kurze Halten vorm Imbiss. In der Panningstraße in Werl sorgt derzeit ein Streit um Parkgebühren für großen Ärger. Zahlreiche Kunden des Imbisses Bahar-Grill berichten, dass sie nach einem kurzen Halt plötzlich Post vom Stuttgarter Unternehmen Park & Control PAC GmbH erhielten – verbunden mit einer Zahlungsaufforderung über 107,35 Euro wegen unberechtigten Parkens auf einem privaten Parkplatz des Nachbargrundstücks. Die meisten Betroffenen räumen zwar ein, dass das Auto auf einer als Privatparkplatz ausgewiesenen Fläche stand und hätten auch für eine Zahlungsaufforderung in geringerer Höhe Verständnis. 107,35 Euro jedoch und auch die Geschwindigkeit, in der die jeweiligen Fahrzeuge erfasst wurden, sorgt jedoch für absolutes Unverständnis.

Eine der Betroffenen ist Eva Buschmann aus Werl. Sie schildert, dass sie mit ihrer Tochter nur kurz vorfuhr, um eine Bestellung abzuholen. „Ich hatte die Fahrertür noch offen, weil es wirklich nur zwei Minuten dauern sollte“, sagt sie. In dieser kurzen Zeit sei eine Person aufgetaucht und habe Fotos vom Auto gemacht. Eine Woche später kam der Brief mit der Forderung. Da ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung von 150 Euro verlangt, entschied sie sich zähneknirschend, die Summe zu bezahlen. „Am Ende wäre der Anwalt teurer gewesen.“ Eva Buschmann steht nicht alleine da. Mehrere Kunden des Bahar-Grills berichten von ähnlichen Erfahrungen.

Park & Control

Die Park & Control PAC GmbH ist bundesweit für das Management privater Parkflächen bekannt und arbeitet dabei mit Eigentümern zusammen, die ihre Grundstücksflächen vor Falschparkern schützen wollen. Laut Informationen auf der Unternehmenswebsite werden sogenannte Vertragsstrafen verhängt, wenn gegen die Nutzungsbedingungen eines privaten Parkplatzes verstoßen wird. Offiziell handelt es sich also nicht um ein Bußgeld, sondern um eine zivilrechtliche Forderung.

Das Ordnungsamt der Stadt Werl bestätigt auf Anfrage, dass es sich um eine privatrechtliche Angelegenheit handelt. Leiterin Clarissa Stich erklärt: „Wenn jemand auf einem privaten Grundstück parkt, hat der Eigentümer grundsätzlich das Recht, dagegen vorzugehen. Er kann den Wagen abschleppen lassen oder zivilrechtliche Schritte einleiten.“ Die Höhe der geforderten Beträge könne die Stadt jedoch nicht prüfen. „Wir raten Betroffenen, sich an die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt zu wenden“, so Stich. Das hat ein junger Mann, der ebenfalls betroffen ist, gemacht und hier die Auskunft bekommen, dass die Zahlungsaufforderung rechtens sei. Rechtsanwalt Burkhard Michel aus Werl erklärt, dass die Rechtslage in solchen Fällen oft kompliziert sei. „Grundsätzlich darf ein Grundstückseigentümer verlangen, dass sein Eigentum nicht beeinträchtigt wird.“ Wichtig sei zudem, wer tatsächlich am Steuer saß. „Zahlen muss nur der Fahrer, nicht automatisch der Halter des Fahrzeugs. In vielen Fällen ist es für das Unternehmen schwer, das nachzuweisen.“ Sein Rat: „Ich würde solche Forderungen nicht vorschnell begleichen, sondern rechtlich prüfen lassen.“

Eigentümer: „Oft können wir selbst nicht parken“

Die Eigentümer des Grundstücks neben dem Bahar-Grill schildern ihre Sicht der Dinge. Die Familie ist im August in das Haus eingezogen und besitzt dort mehrere private Stellplätze. „Seit wir hier wohnen, ist das ein tägliches Problem“, sagt der Sohn der Familie. „Sobald der Grill geöffnet hat, stellen sich ständig Autos auf unsere Plätze. Oft können wir selbst nicht parken, wenn wir von der Arbeit kommen.“ Mehrfach habe man mit den Fahrern gesprochen, doch Einsicht sei selten zu erkennen. „Viele reagieren unfreundlich oder sagen, sie wären ja gleich wieder weg.“

„An die Regeln halten“

Schließlich habe man bei der Stadt nachgefragt, doch das Ordnungsamt habe erklärt, dass es sich um privates Gelände handele und die Stadt nichts unternehmen könne. „Daraufhin haben wir uns an Park & Control gewandt. Wir wollten einfach nur erreichen, dass sich die Leute an die Regeln halten. Dass dann so hohe Forderungen gestellt werden, wussten wir nicht“, betont die Familie.

Das Unternehmen Park & Control arbeitet mit einer App, über die Eigentümer Kennzeichen und Fotos von unberechtigt abgestellten Fahrzeugen melden können. Auf dieser Grundlage werden dann Vertragsstrafen verschickt. Dass diese über 100 Euro betragen, überrascht viele – und eben nach ihren Angaben auch die Grundstückseigentümer selbst. Sie betonen, niemandem „eins auswischen“ zu wollen, sondern lediglich den eigenen Parkplatz nutzen zu können. Die Situation sorgt auch bei Hasan Üglü, dem Inhaber des Bahar-Grills, für Frust. „Der Imbiss ist seit sechs Jahren hier, und bisher gab es nie Ärger“, sagt er. „Viele meiner Kunden halten nur kurz, um Essen abzuholen. Seitdem der Nachbar eingezogen sei, bekommen viele plötzlich diese Schreiben über 107,35 Euro. Das hat mich Kunden gekostet.“ Auch wer auf dem Gehweg vor den Parkplätzen halte, habe die Zahlungsaufforderung des Unternehmens bekommen. „Ich kann verstehen, dass der Nachbar genervt ist. Aber so hohe Beträge schrecken alle ab. Ich wünsche mir, dass man eine Lösung findet, mit der beide Seiten leben können“, sagt Hasan Üglü. Auf eine Anfrage der Redaktion reagierte Park & Control bislang nicht.

Auch die Deutsche Bahn sorgt für Aufregung in Werl.

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