Umtausch oder Bußgeld: Diese Jahrgänge brauchen jetzt einen neuen Führerschein

Millionen Deutsche müssen einen neuen EU-Führerschein beantragen. Was es damit auf sich hat und wann die Frist abläuft, verraten wir euch.

  • Der altbekannte deutsche Führerschein wird gegen eine neue EU-Version ersetzt.
  • Millionen Deutsche sind jetzt zum Umtausch verpflichtet, ansonsten droht eine Geldstrafe.
  • Wir beantworten euch alle Fragen zur großen Umstellung.

Man denkt nicht oft darüber nach, aber der deutsche Führerschein ist schon ein Kuriosum. In den verschiedensten Formen und Farben ist er zu finden. Je nachdem, wann ihr die Fahrprüfung bestanden habt, besitzt ihr entweder einen grauen “Lappen”, eine rosa Pappe oder eine weiße Plastikkarte. Doch jetzt müsst ihr euch von dem lieb gewonnenen Dokument verabschieden. Denn es wird durch den neuen EU-Führerschein ersetzt.

Mit der EU-Führerscheinrichtlinie soll sichergestellt werden, dass alle Pkw- und Motorradführerscheine europaweit ein einheitliches Muster erhalten. Zudem sollen durch die regelmäßige Aktualisierung von Passfoto und Personendaten Fälschungen erschwert werden. Das bedeutet auch, dass Schluss ist mit der lebenslangen Gültigkeit des deutschen Führerscheins.

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Was genau bedeuten die neuen Regelungen nun für euren Führerschein und bis wann müsst ihr ihn umtauschen? Diese und weitere Fragen beantworten wir euch, um für mehr Klarheit zu sorgen.

Fristen für den Führerschein-Umtausch

Damit es bei den zuständigen Behörden nicht zu einer Überlastung kommt, sollen die Führerscheine gestaffelt umgetauscht werden. Geburts- oder Ausstellungsjahr sind ausschlaggebend dafür, wann ihr dran seid. Wurde euer Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt, ist die Umtauschfrist abhängig von eurem Geburtsjahr:

  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Weist euer Führerschein ein Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 auf, ist das Ausstellungsjahr entscheidend:

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Unabhängig vom festgeschriebenen Datum ist auch vorab ein freiwilliger Umtausch möglich. Das Ausstellungsdatum findet ihr auf der Vorderseite des Kartenführerscheins im Feld 4a.

Wo findet der Umtausch statt?

Euren Führerschein könnt ihr ganz einfach bei der Fahrerlaubnisbehörde eures aktuellen Wohnsitzes gegen das neue Dokument umtauschen. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, solltet ihr vorher einen Termin vereinbaren.

Wenn ihr möchtet, könnt ihr euren alten Führerschein als Erinnerungsstück laut ADAC behalten. Die Fahrerlaubnisbehörde muss ihn dafür nur stanzen, wodurch er seine Gültigkeit verliert.

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Welche Dokumente werden benötigt?

Es reicht nicht einfach, euren alten Führerschein mit zur Fahrerlaubnisbehörde, um den Umtausch durchzuführen. Ihr benötigt folgende Unterlagen:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • den aktuelle Führerschein
  • eine Gebühr von 25 Euro

Ist eine erneute Fahrprüfung nötig?

Wenn ihr jetzt Angst habt, die Fahrprüfung nochmal ablegen zu müssen, können wir euch beruhigen. Da die Umtauschaktion nur von verwaltungstechnischer Natur ist, ändert sich nichts an eurer Fahrerlaubnis.

Wie lange ist der neue Führerschein gültig?

Bisher gab es für den Führerschein kein Verfallsdatum. Das ändert sich mit dem neuen Dokument. Ähnlich wie beim Reisepass und Personalausweis ist eine regelmäßige Erneuerung nötig. Die Gültigkeit beträgt 15 Jahre und greift bereits bei Führerscheinen, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.

Wie eingangs erwähnt, soll damit der Dokumentenfälschung entgegengewirkt werden. Alle 15 Jahre ist die Aktualisierung des Passfotos und eurer Daten notwendig. Diese Herangehensweise birgt allerdings bereits jetzt eine Gefahr. Cyberkriminelle nutzen die neue Regelung aus, um an eure sensiblen Daten zu gelangen.

Eine erneute Überprüfung eurer Fahreignung und eine ärztliche Untersuchung finden im Rahmen der 15-jährigen Gültigkeit übrigens nicht statt.

Droht Strafe bei zu spätem Umtasuch?

Weigert ihr euch euren alten Führerschein abzugeben oder habt den Umtausch schlichtweg vergessen, begeht ihr eine Ordnungswidrigkeit. Euch droht dann ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro. Die Länder können jedoch in Ausnahmefällen vom Bußgeld absehen. Weitere Neuigkeiten aus der Welt der Mobilität lest ihr an dieser Stelle.

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