Kriminalität
Vater und Sohn wegen Cannabis-Abgabe an Minderjährige verurteilt
Das Landgericht Verden verhängte mehrjährige Freiheitsstrafen, nachdem der Cannabis-Verkauf an Jugendliche aus dem Landkreis Verden nachgewiesen wurde.
Verden/Oyten/Ottersberg – Auf Bewährung hatten Vater und Sohn nach den Plädoyers ihrer Verteidiger sicherlich gehofft, doch gestern wurden der 54-Jährige aus Grasberg und der 24-Jährige aus Wilstedt zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Zur Überzeugung der 3. Großen Strafkammer am Landgericht Verden haben sie gemeinsam Cannabis angebaut und damit auch Minderjährige aus den nördlichen Gemeinden im Landkreis Verden versorgt.
Schuldig gesprochen wurden beide Angeklagte der gewerbsmäßigen Abgabe von Cannabis als Person über 21 Jahre an Personen unter 18 Jahre in zehn Fällen. Außerdem des Handeltreibens mit Cannabis in zehn Fällen der Sohn und in zwölf Fällen der Vater. Den Unterschied macht, dass der Sohn bei den beiden letzten von insgesamt vier Hausdurchsuchungen im Januar und März 2025 nicht mehr auf dem elterlichen Hof gewohnt hat, sondern in Wilstedt. Gegen den Vater wurde eine vierjährige Freiheitsstrafe verhängt. Beim Sohn sind es vier Monate weniger.
Angeklagt waren 49 Fälle aus der Zeit vom 7. Oktober 2022 bis 4. März 2025. Die nicht zur Verurteilung gelangten Fälle wurden entweder eingestellt oder die Männer freigesprochen. Sicher festgestellt haben die Richter eine Abgabe von Cannabis an einen damals erst 13-Jährigen aus Ottersberg sowie an einen damals 15-Jährigen aus Oyten. Die Übergabe an den Oytener fand an einem Park in Oyten, am Friedhof in Otterstedt und am Eingang zum Oyter See statt. Ein dritter jugendlicher Abnehmer aus dem Landkreis Verden befindet sich aufgrund seiner Abhängigkeit in stationärer Therapie.
Als gewerbsmäßig wurden die Taten gewertet, weil es eine Einnahmequelle von einigem Umfang und Dauer werden sollte, um den Lebensunterhalt für die Familie finanzieren zu können. Der Vater habe aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben können und mit dem Hof sei nicht genug erwirtschaftet worden.
„Gemeinsam haben sie den Tatplan entwickelt“, stellte die Vorsitzende Richterin fest, und der 24-Jährige sei an den Taten umfangreicher beteiligt gewesen als es der Vater in seinem Geständnis dargestellt habe. Dass er den Sohn schonen wollte, dafür habe die Kammer Verständnis. „Allerdings deckt sich das nicht mit dem übrigen Ergebnis der Beweisaufnahme“, verdeutlichte die Vorsitzende. Ausgewertet wurden Telefonate und Chats. In diesen habe der Sohn den Vater beispielsweise gefragt, ob dieser die Pflanzen bereits gegossen habe. Zudem habe der 24-Jährige Listen gepostet, was man vorrätig habe, und selbst die Auslieferungen und Weitergabe des Cannabis übernommen.
Beide Einlassungen waren „von ehrlicher Reue getragen“, stellte die Richterin fest. „Das sind nicht die Drogenhändler, die mit den ganz großen Fahrzeugen vorfahren, mit Schmuck am Handgelenk und sich ein üppiges Leben mit den Verkäufen ausstatten“, betonte sie. „Es war eine Lebenssituation, wo nie großer Reichtum geherrscht hat.“ Andererseits galt es den langen Tatzeitraum zu berücksichtigen, die bei den Durchsuchungen aufgefundenen Mengen und dass danach immer weitergemacht worden ist. Und: „Die Angeklagten haben zumindest mit dazu beigetragen, dass sich so ein junger Mensch schon in einer Suchtklinik befindet“, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung.
Es wurde festgelegt, dass die bei einer Durchsuchung aufgefundenen 4100 Euro einzuziehen sind. Außerdem wurde die Haftfortdauer angeordnet. Seit ihrer Festnahme am Tag der vierten Durchsuchung im März 2025 sitzen Vater und Sohn in Untersuchungshaft. Diese dauert bis zur Rechtskraft des Urteils fort und wird später auf die zu verbüßende Strafe angerechnet.
