Die Vogelgrippe, auch Geflügelpest genannt, breitet sich in Niedersachsen aus. Erst kürzlich wurde das Virus bei toten Wildgänsen in Lehrte nachgewiesen werden. Jetzt gibt es auch im Kreis Peine den ersten bestätigten Fall seit 2022. Die Untersuchung eines Kranichs, der zwischen Vöhrum und Hämelerwald gefunden wurde, ergab einen entsprechenden Seuchenbefund.
Die Geflügelpest (Aviäre Influenza) ist eine Tierseuche, die zu großen Tierverlusten und wirtschaftlichen Schäden führen kann. Bei Geflügel und teilweise auch anderen Vögeln könne die Infektion zu schweren Krankheitserscheinungen mit Todesfällen führen, sagt Katja Schröder, Sprecherin der Peiner Kreisverwaltung.
Geflügelhalter sollten Sicherheitsvorkehrungen treffen
Daher appelliert der Landkreis Peine appelliert an alle Geflügelhalter – sowohl kommerzielle Betriebe als auch Hobbyhalter – sich ab sofort mit der Situation auseinanderzusetzen und umgehend vorbeugende Schutzvorkehrungen zu ergreifen. In jeder Geflügelhaltung komme es besonders auf die Einhaltung der ohnehin gesetzlich vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen an. Dazu gehöre der Wechsel des Schuhwerks, also das Tragen von Stallschuhen ausschließlich im Stall. Zudem müssen Schutzkleidung über der Alltagskleidung getragen und Hände vor dem Betreten sowie nach dem Verlassen der Geflügelhaltung gewaschen werden. Dritte dürfen keinen Zutritt zu der Haltung haben.
Auch sollte der Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln, insbesondere Wasservögeln, verhindert werden. Erreicht werden könne dies unter anderem mit einer Überspannung der Ausläufe mit engmaschigen Netzen und Fütterung von Geflügel in Freiland- oder Auslaufhaltung nur an Stellen, die nicht für bestimmte Wildvogelarten zugänglich sind. Dazu gehören zum Beispiel Kraniche, Wildgänse, Wildenten, Schwäne, Möwen, Greifvögel, Eulen, Störche und Fasane.
Ein- und Verschleppung des Virus verhindern
Geflügel darf auch nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Außerdem sind Futter, Einstreu und sonstige Einrichtungsgegenstände mit Tierkontakt für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren. Diese Schritte sollen dazu dienen, die Einschleppungsgefahr der Geflügelpest durch Wildvögel in Hausgeflügelbestände zu minimieren. Auch eine Verschleppung des Virus durch Tierkontakte, indirekten Kontakt über Personen, Fahrzeuge, Transportbehälter, Verpackungsmaterial, Eierkartons oder Einstreu soll so verhindert werden.
„Geflügelhalter sind verpflichtet, vermehrte Todesfälle und unklare Krankheitsfälle im eigenen Geflügelbestand durch den eigenen Tierarzt untersuchen zu lassen“, erläutert Schröder. „Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist eine veterinärmedizinische Untersuchung durch den Hoftierarzt vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Aviären Influenza-Infektion auszuschließen.“ Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim Landkreis Peine, Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung und der Tierseuchenkasse registriert worden sein, müsse dieses unverzüglich nachgeholt werden.
Das Virus ist für den Menschen und auch für andere Haustiere wie Hunde und Katzen ungefährlich
Katja Schröder; Sprecherin der Landkreisverwaltung Peine
„Das Virus ist für den Menschen und auch für andere Haustiere wie Hunde und Katzen ungefährlich“, betont Schröder. Nur bei einem sehr intensiven Kontakt sei eine Ansteckung möglich. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch finde in der Regel nicht statt. Der Verzehr von vollständig durchgegartem Geflügelfleisch und Eiern sei unbedenklich.
Verendete Tiere sollte man sicherheitshalber nicht anfassen, da sie auch andere Krankheiten übertragen könnten. Tote Wildvögel sind dem Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung ausschließlich per E-Mail an [email protected] unter genauer Angabe des Fundortes – gegebenenfalls mit Koordinaten – mitzuteilen.
Aufstallungspflicht möglich
Je nach Risikobewertung könnte seitens des Landkreises eine Aufstallungspflicht angeordnet werden. Diese erfolge dann innerhalb einer Allgemeinverfügung an alle Geflügelhalter, so Schröder. 2022 wurde dies bereits so gehandhabt. Damals galt eine rund eineinhalb Monate lange Aufstallungspflicht, während der Geflügelhalter ihre Tiere ausschließlich im Stall oder in geschützten Volieren halten mussten. Weitere Informationen gibt es unter www.landkreis-peine.de im Internet.
