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Was tun, wenn die Rente nicht für den Platz im Pflegeheim reicht?
Die Pflegekosten in Deutschland steigen drastisch. Immer mehr Senioren stehen vor großen finanziellen Hürden bei der Suche nach einem Heimplatz. Was tun, wenn Ihre Rente nicht ausreicht?
Die Pflegekosten in Deutschland sind erschreckend hoch: Wer heutzutage in ein Pflegeheim zieht, muss in manchen Bundesländern im ersten Jahr über 3.000 Euro monatlich aus eigener Tasche zahlen. Diese fast zehnprozentige Kostensteigerung innerhalb eines Jahres trifft Ruheständler hart, besonders angesichts der vergleichsweise kaum gestiegenen Renten. Was können also Rentnerinnen und Rentner sowie ihre Angehörigen tun, um nicht in finanzielle Not zu geraten? Rechtzeitige Vorsorge und staatliche Unterstützungen können erste Sicherheit schaffen.
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Wie unterstützt der Staat, wenn die Rente nicht ausreicht?
Reichen Rente und Ersparnisse nicht für die Pflegekosten, greift der Staat mit der „Hilfe zur Pflege“ ein. Diese Sozialleistung deckt die Differenz zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und dem, was die Betroffenen selbst zahlen können. Eine Bedürftigkeitsprüfung ist entscheidend: Alleinstehende dürfen maximal 10.000 Euro Vermögen besitzen, Ehepaare 20.000 Euro. Das gesamte Einkommen beider Partner, von der Rente über Mieteinnahmen bis zu Kapitalerträgen, wird berücksichtigt.
Erwachsene Kinder sind geschützt: Sie müssen erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen.
Pflegewohngeld als Unterstützung in einigen Bundesländern
Die Eigenanteile variieren je nach Bundesland: Während Bewohner in Bremen, Nordrhein-Westfalen und Bayern über 3.000 Euro – in Bremen und NRW sogar über 3.400 Euro – zahlen müssen, sind es in Sachsen-Anhalt nur etwa 2.600 Euro.
In NRW gibt es eine zusätzliche Unterstützung durch das Pflegewohngeld, das auch in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein angeboten wird. Diese Leistung soll die Investitionskosten der Heime abdecken.
Die Vermögensgrenzen für das Pflegewohngeld sind großzügiger als bei der allgemeinen „Hilfe zur Pflege“: Alleinstehende dürfen bis zu 10.000 Euro besitzen, Ehe- und Lebenspartner sogar 15.000 Euro. Diese Unterstützung kann die monatliche Belastung um mehrere hundert Euro senken. Informieren Sie sich über diese Möglichkeit, zum Beispiel im umfangreichen Pflege-Ratgeber zum Herunterladen.
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Stellen Sie rechtzeitig den Antrag
Der wichtigste Grundsatz bei allen Hilfen lautet: Wer zu spät kommt, geht leer aus. Sowohl die „Hilfe zur Pflege“ als auch das Pflegewohngeld werden nicht rückwirkend gewährt. Der Antrag muss beim zuständigen Sozialhilfeträger gestellt werden, bevor die Kosten entstehen oder zumindest so früh wie möglich.
Neben den üblichen Unterlagen, wie Personalausweis und Rentenbescheiden, sind aktuelle Kontoauszüge und Vermögensnachweise erforderlich. Betroffene sollten auch prüfen, ob ein Wechsel zur ambulanten Pflege möglich und kostengünstiger wäre – oft lassen sich so mehrere hundert Euro monatlich einsparen.
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